Aargau/Solothurn

Velo, E-Scooter, Skateboard und Co.: Was passiert, wenn ich alkoholisiert fahre?

Verkehrsregeln

Velo, E-Scooter, Skateboard und Co.: Was passiert, wenn ich alkoholisiert fahre?

· Online seit 25.08.2024, 17:25 Uhr
Autofahren unter Alkoholeinfluss ist unschlau bis widerrechtlich. Also am besten nach dem Ausgang mit dem Velo nach Hause, richtig? Falsch. Auch Velo fahren unter Alkoholeinfluss kann rechtliche Konsequenzen haben. Aber was passiert, wenn ich betrunken Velofahre und wie sieht's aus mit E-Scooter, Skateboard und Co.?
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«Wer fährt, trinkt nicht – wer trinkt, fährt nicht»: Dieser Grundsatz gilt in der Schweiz nicht nur für das Autofahren, denn auch beispielweise mit dem Velo darf man gesetzlich nicht betrunken rumfahren. Die meisten wissen das, auch wenn es gerne mal missachtet wird – aber was passiert eigentlich, wenn ich betrunken Velo fahre?

Von Veloverbot bis Führerausweisentzug

Zuerst müssen wir klären, was überhaupt als Velo gilt. E-Bikes mit einer Geschwindigkeit von über 25 km/h sowie auch Mofas bis 45 km/h oder Segways gelten als Motorfahrräder und werden rechtlich gleich bewertet wie Motorräder und Autos. Hier gelten also genau die gleichen Regeln wie beim Autofahren unter Alkoholeinfluss.

Normale Velos ohne Tretunterstützung sowie E-Bikes und E-Scooter bis 25 km/h gehören zu den motorlosen Fahrzeugen. Beim Fahren von motorlosen Fahrzeugen unter Alkoholeinfluss von mehr als 0,5 Promille gibt es rechtliche Konsequenzen. Diese können von einer Busse, über ein Velofahrverbot bis hin zum Entzug des Führerausweises reichen.

Strafen können variieren

Bei welcher Promilleanzahl was genau passiert, ist nicht ganz in Stein gemeisselt und variiert teilweise über die Kantonsgrenzen hinaus. Wer im Aargau ein motorloses Fahrzeug wie ein Velo oder langsames E-Bike unter Alkoholeinfluss (ab 0,5 Promille) führt, wird mit einer Busse bestraft. Die Zulassungsbehörde kann zudem nachträglich eine Verwarnung oder ein Fahrverbot aussprechen.

Ab 1,6 Promille kann die Zulassungsbehörde zudem eine Fahreignungsabklärung (Suchtabklärung) veranlassen. Im Vollzug dürfte dieser Grenzwert bei motorlosen Fahrzeugen aber ja nach Kanton deutlich höher liegen. Je nach Ergebnis kann diese Abklärung den Entzug des Führerausweises zur Folge haben.

Was ist mit Skateboard und Trottinett?

Trottinett, Skateboard sowie Inline-Skates gelten als fahrzeugähnliche Geräte. Das bedeutet, dass man gleich behandelt wird wie Fussgänger. Also darf ich trinken, was ich will? Nein. Auch Fussgänger können unter gewissen Umständen einer Fahreignungsabklärung unterzogen werden.

Dann gibt es natürlich auch noch Fahrzeuge, die in der Schweiz gar nicht für den Gebrauch auf öffentlichen Strassen zugelassen sind, weil sie nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Dazu gehören beispielsweise: Einrad, Hoverboard, E-Skateboard oder E-Kart. Mit diesen darf man also nach dem Ausgang erst recht nicht nach Hause fahren.

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veröffentlicht: 25. August 2024 17:25
aktualisiert: 25. August 2024 17:25
Quelle: FM1Today

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