Aargau/Solothurn

Was nicht ins 1.-August-Feuer darf: Tipps für die Schweiz

Dos and Don'ts

Altholz, Abfall und Co.: Diese Dinge gehören nicht ins 1.-August-Feuer!

· Online seit 16.07.2024, 07:38 Uhr
Jedes Jahr erleuchten am Schweizer Nationalfeiertag die traditionellen 1.-August-Feuer. Doch immer wieder werden diese missbraucht, um Abfälle billig zu entsorgen. Das schadet nicht nur der Gesundheit und der Umwelt, sondern ist auch gesetzeswidrig.
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Die grossen organisierten 1.-August-Feuer, aber auch private Feuer im kleineren Rahmen begeistern jedes Jahr Alt und Jung. Beim Entzünden von Feuern im Freien sind jedoch einige einfache Regeln zu beachten: Erlaubt ist ausschliesslich das Verbrennen von trockenem, naturbelassenem Holz. Wie der Kanton Aargau in einem Merkblatt festhält, sind nur die folgenden Arten von Holz für die Verbrennung im Freien erlaubt:

  • trockenes, naturbelassenes Holz
  • Holz aus dem Wald (wie Reisig, Äste oder Stämme)
  • Holzabschnitte aus Sägereien
  • Schwemmholz
  • zum Anfeuern kann Papier oder Reisig verwendet werden

Ist das Holz jedoch nass, verarbeitet oder beschichtet gehört es nicht ins Feuer:

  • nasses Holz
  • Altholz (wie Balken, Täfer oder Fensterrahmen)
  • Möbel (wie Tische, Schränke, Betten oder Matratzen)
  • Holzabfälle aus holzverarbeitenden Betrieben (wie Spanplatten)
  • Holz von Baustellen (wie Schalungstafeln oder Gerüstbretter)
  • mit Holzschutzmitteln behandeltes oder druckimprägniertes Holz (wie Gartenmöbel, Palisaden oder Zäune)
  • PVC-beschichtetes Holz (wie Gartenmöbel, Schränke oder Wandpaneele)
  • Kunststoffprodukte und -verpackungen (wie Plastik, Styropor, Gummi oder andere synthetische Materialien)
  • Haushaltsabfall (wie Essensreste oder Textilien)

Zum Anfeuern dürfen ausserdem keinesfalls Sonderabfälle wie Altöl, Autoreifen oder Lösungsmittel verwendet werden.

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Gefährlich für Umwelt und Gesundheit

Beim Verbrennen von Abfällen entstehen giftige Luftschadstoffe wie Dioxine und Schwermetalle. In Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA) werden diese Abgase mit aufwendiger Technik gereinigt, um die Schadstoffbelastung der Luft gering zu halten. Wird Abfall jedoch in offenen Feuern im Freien verbrannt, gelangen etwa 1000-mal mehr Dioxine und Schwermetalle in die Luft als bei der Entsorgung in der KVA. Dieses Vorgehen verschmutzt nicht nur die Luft, sondern belastet auch die Böden und gefährdet die Gesundheit.

Wenn Holz nicht richtig getrocknet ist, entsteht bei der Verbrennung erheblicher Feinstaub, der in die Lungen gelangt. Hohe Feinstaubkonzentrationen können besonders bei Menschen mit bestehenden Lungen- und Herz-Kreislaufproblemen gesundheitliche Auswirkungen haben. Grosse Feuer, wie die 1.-August-Feuer in der Schweiz, tragen zusätzlich zur Erhöhung der Feinstaubbelastung bei.

Besonders schädlich ist das offene Verbrennen von Holz, das mit Holzschutzmitteln behandelt, imprägniert oder kunststoffbeschichtet ist. Solches Holz gilt als Abfall und muss deshalb immer in dafür ausgerüsteten Kehrichtverbrennungsanlagen entsorgt werden.

Verbrennt man es doch...

Verbrennt man unerlaubte Abfälle trotzdem, muss im schlimmsten Fall mit einer Anzeige wegen Widerhandlung gegen das Umweltgesetz beziehungsweise die Luftreinhalteverordnung gerechnet werden, heisst es bei der Kantonspolizei Aargau. Über das Strafmass entscheidet anschliessend die zuständige Staatsanwaltschaft.

Wenn du sowieso lieber Feuerwerke statt eines offenen Feuers bevorzugst, findest du hier eine Übersicht der Verkaufsstellen im Kanton Aargau.

(red.)

veröffentlicht: 16. Juli 2024 07:38
aktualisiert: 16. Juli 2024 07:38
Quelle: ArgoviaToday

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