Aargau/Solothurn

Zofingen: Zwei Rumänen wegen Diebstahl von Kupferkabel verurteilt

Zofingen

Wollten Kupferkabel stehlen: Bezirksgericht verurteilt zwei Rumänen

· Online seit 23.05.2024, 11:54 Uhr
Im Februar 2023 machten sich zwei Rumänen auf einem Rothrister Firmengelände zu schaffen. Doch zum Diebstahl kam es nicht. Jetzt hat das Bezirksgericht Zofingen über das Strafmass entschieden.
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Für den Zofinger Gerichtspräsidenten Andreas Zürcher ist zum Schluss klar: Die beiden Rumänen kamen zum Stehlen in die Schweiz. Beide kassieren acht Monate Freiheitsstrafe bedingt bei einer Probezeit auf zwei Jahre sowie fünf Jahre Landesverweis, wie die Aargauer Zeitung berichtet.

Die Rumänen waren von der Verhandlung, die kürzlich vor dem Bezirksgericht Zofingen stattfand, dispensiert. Sie sind bereits wieder in ihrem Heimatland. Anwesend waren aber ihre beiden Anwälte. Beide rekapitulieren nochmals die Ereignisse, die auch dem Strafbefehl zu entnehmen sind. Demnach verschafften sich Mitte Februar 2023 mitten in der Nacht ein heute 22-Jähriger und ein heute 26-Jähriger illegal Zutritt zum Firmengelände der Letech AG in der Rothrister Rishalden.

Den Zaun durchtrennten sie mit einer Handsäge

Sie beschädigten dabei den Maschendrahtzaun, indem sie ihn mit einer Handsäge durchtrennten und öffneten. «Anschliessend sägten sie die auf dem Gelände gelagerten Kupferkabel der Letech AG mittels Eisensäge in ca. 2 m lange Stücke», heisst es in der Anklageschrift. Dabei sei ein Sachschaden in der Höhe von insgesamt 30’000 Franken entstanden.

Die beiden Rumänen deponierten die Kabelstücke zum Abtransport ausserhalb des umzäunten Areals. Bevor sie die Kupferkabel aber mit ihrem Auto mit rumänischem Kennzeichen abtransportieren konnten, erwischte sie die Kantonspolizei Aargau. Die Staatsanwaltschaft schreibt: «Einzig die Intervention der Kantonspolizei führte dazu, dass sie das Deliktsgut nicht abtransportieren und die Wegnahme nicht vollenden konnte.» Zulasten legte die Strafverfolgungsbehörden den beiden Rumänen mehrfache Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch und versuchten Diebstahl.

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Die Spur führte die Polizei nach Aarburg

Dem Plädoyer des Verteidigers des 22-Jährigen ist zu entnehmen, dass die beiden Rumänen in Aarburg wohnten. Die Polizei ging vor Ort. Dabei gab der 22-Jährige an, dass er sich bei der Tankstelle in der Nähe aufgehalten habe, um Zigaretten zu kaufen – anscheinend nicht wissend, dass die Tankstellen in der Schweiz nicht die ganze Nacht geöffnet sind.

Vom 26-jährigen Rumänen fand die Polizei einen Schuhabdruck sowie Fingerabdrücke an einer Bierdose. In der Jacke des 22-Jährigen fand die Polizei ebenfalls eine Bierdose, Kupferdraht sowie Handschuhe. Dieser bestritt allerdings, dass die Jacke ihm gehört. Und vor Gericht meint sein Verteidiger, dass man nicht nachweisen könne, dass sein Mandant diese Jacke getragen habe. Weiter fand man auf dieser Bierdose keinen Fingerabdruck des jüngeren Rumänen.

Der 22-Jährige gab an, dass man diese Jacke untereinander ausgetauscht habe. Zudem, so der Verteidiger, könne man auf den Videoaufnahmen seinen Mandanten nicht erkennen. Und auch die Auflösung eines Fotos sei viel zu schlecht, argumentiert er. Entsprechend sei seinem Mandanten die konkrete Tat nicht nachweisbar und er sei freizusprechen. Weiter stellt er etliche Eventualanträge, sollte das Gericht den Mann nicht freisprechen.

Verteidiger fordert Reduktion der Freiheitsstrafe

Der Verteidiger des 26-Jährigen gibt an, dass sein Mandant die Tat nie bestritten hat. «Er hat von Beginn weg alles gestanden. Dass er angemessen zu bestrafen ist, ist ihm klar», sagt der Verteidiger. Allerdings verlangt er, dass die Freiheitsstrafe gesenkt wird. Acht Monate seien zu hoch, zumal es sich um versuchten Diebstahl handelte.

Zudem müsse man die persönlichen Verhältnisse seines Mandanten anschauen. Dieser habe keine Perspektive im Arbeitsmarkt in Rumänien. Entsprechend habe er kein festes Einkommen, er lebe von Taglöhnen. «Das dürfte seine Straftaten begünstigt haben», merkt der Verteidiger an. Er verlangt, dass die Busse aufgrund der wirtschaftlichen Verhältnisse seines Mandanten gestrichen wird.

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Diesem Antrag folgt Gerichtspräsident Zürcher schliesslich. Die Freiheitsstrafe reduziert er zwar nicht, allerdings verzichtet er auf die Busse. Er argumentiert damit, dass die beiden in Untersuchungshaft – insgesamt 88 Tage – sassen. Die Staatsanwaltschaft forderte ursprünglich – zu den anderen Strafen – eine Busse von 2500 Franken.

(Aargauer Zeitung)

veröffentlicht: 23. Mai 2024 11:54
aktualisiert: 23. Mai 2024 11:54
Quelle: ArgoviaToday

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