Der FCA-Coach hatte Einsprache gegen das erstinstanzliche Urteil beim Einzelrichter der Disziplinarkommission eingelegt. Für «krass sportwidriges Verhalten» gegenüber einem Balljungen kurz nach dem Heimspiel gegen GC am 30. April hatte Keller eine Spielsperre kassiert. Der Einzelrichter hat die Strafe aus sportlicher Sicht nun stark abgemildert: Keller muss «nur» eine Busse von 2000 Franken zahlen.
Das Urteil nur ein Tag vor dem Spiel gegen Lausanne-Ouchy kommt dem FC Aarau gelegen - Keller steht nun definitiv an der Seitenlinie. Siegen die Aarauer und verliert der aktuelle Tabellen-Zweite FC Thun zeitgleich gegen den FC Wil, dürfte der FCA nach dem dramatischen Duell mit Neuchâtel Xamax im Jahr 2019 wieder um den Aufstieg in die Super League kämpfen.
Die Barrage-Spiele sind von der Swiss Football League SFL auf den 27. Mai (im Stadion des unterklassigen Teams) und 30. Mai angesetzt worden.