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Airbnb lockert Personengrenze – Partyverbot bleibt jetzt aber dauerhaft

Lockdown hin oder her

Airbnb lockert Personenlimite – Partyverbot bleibt jetzt aber dauerhaft

· Online seit 28.06.2022, 15:09 Uhr
Das US-amerikanische Unternehmen Airbnb führt ein dauerhaftes Partyverbot ein, nachdem während Corona den Homepartys bereits der Kampf angesagt wurde. In einer anderen Hinsicht kommt die Plattform den Kunden aber entgegen.
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Im August 2020, inmitten der Coronapandemie, hatte die beliebte Ferienwohnungs-Plattform Airbnb ein temporäres Partyverbot ausgesprochen. In jener Zeit hatten sich die Vorfälle von «Homepartys» weltweit gehäuft, weil etliche Clubs, Restaurants und andere Lokale geschlossen bleiben mussten. Airbnb war es ein Anliegen, die Lockdown-Regeln in den einzelnen Ländern zu respektieren.

Am Dienstag hat die Plattform nun verkündet, dass das Partyverbot verlängert werde und nun dauerhaft gelte. Airbnb wies daraufhin, dass seit Einführung des Verbots die Meldungen von Anwohnern über illegale Partys um 44 Prozent zurückgegangen seien. Darin sieht das Unternehmen wohl die Bestätigung, dass das Verbot fruchtet.

Keine Partys, aber mehr als 16 Leute

«Wir glauben, dass die Nachbarschaften und Gemeinschaften, in denen wir tätig sind, genauso wichtig sind wie die Gastgeber und Gäste, die unseren Service nutzen», schreibt Airbnb am Dienstag in einer Medienmitteilung. Man sei sich durchaus bewusst, dass die Mehrheit aller Gäste verantwortungsbewusst ist und ihre Angebote und Nachbarschaften «so behandelt, als wären sie ihre eigenen».

Gleichzeitig kündigte Airbnb allerdings auch an, die Beschränkung bei der Grösse der vermittelten Wohnungen und Häuser aufzuheben. Dabei geht es vor allem um die bisher gültige 16-Personen-Grenze. In Zukunft soll es wieder möglich sein, Häuser mit grösserer Kapazität zu (ver)mieten.

Klick dich in unserer Galerie durch neun einzigartige Schweizer Airbnbs, die sicher ganz ohne Party auskommen!

(mhe)

veröffentlicht: 28. Juni 2022 15:09
aktualisiert: 28. Juni 2022 15:09
Quelle: Today-Zentralredaktion

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