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Bezirk Aarau: Neulenker verliert wegen Drogen am Steuer Ausweis – und fährt dann trotzdem wieder

Bezirk Aarau

Neulenker verliert wegen Drogen am Steuer Ausweis – und fährt dann trotzdem wieder

· Online seit 11.07.2024, 04:45 Uhr
Ein junger Aargauer Autofahrer wurde im November in Aarau von der Polizei kontrolliert. Ein Drogen-Schnelltest reagierte positiv, trotzdem verweigerte er eine Blut- und Urinprobe. Der Führerausweis auf Probe wurde ihm trotzdem entzogen. Das hielt den heute 21-Jährigen nicht davon ab, sich erneut hinters Steuer zu setzen.
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Begonnen hat der Fall im November 2023. Damals fuhr der Junglenker auf der Mühlemattstrasse in Aarau, als er von der Kantonspolizei Aargau kontrolliert wurde. Da dieser der Verdacht kam, dass der heute 21-Jährige unter Drogeneinfluss steht, führten die Polizisten bei ihm einen Drugwipe-Test durch. Dieser reagierte positiv auf Cannabis und Kokain, wie es in einem Strafbefehl der Aargauer Staatsanwaltschaft heisst. Daraufhin wurde ein Blut- und Urintest angeordnet, den der Neulenker allerdings verweigerte. Dies, obwohl er wusste, welche Konsequenzen dies haben würde. Gleichzeitig gab er aber auch an, dass er wenige Stunden zuvor zu Hause eine unbestimmte Menge Cannabis geraucht hatte.

Unter welchen Drogen er tatsächlich gestanden hatte, konnte wegen der Verweigerung des jungen Mannes jedoch nicht zuverlässig ermittelt werden. Allerdings hatte er auch seinen Führerschein auf Probe nicht dabei, was seine Situation nicht gerade besser machte.

Ein halbes Jahr später wird er wieder am Steuer erwischt

Das Strassenverkehrsamt des Kantons Aargau entzog ihm daraufhin den Führerausweis auf unbestimmte Zeit. Das schien ihn jedoch wenig zu kümmern. Denn im April 2024 wurde er in Oberentfelden erneut von der Polizei kontrolliert. Dabei stellte sich heraus, dass er ohne Führerausweis unterwegs war. Und das ist noch nicht alles: Das Auto, das er fuhr, hatte er geklaut. Der Mieter des Fahrzeugs wusste nichts davon, dass der 21-Jährige damit fuhr. Er hatte heimlich die Schlüssel genommen und war damit zur Coop Tankstelle gefahren.

Jetzt wird es teuer

Nun kommt die Quittung für den jungen Mann. Die Liste der Vergehen ist lang: Verweigerung der Blut- und Urinprobe, Nichtmitführen des Führerausweises, Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, Führen eines Motorfahrzeugs trotz Entzug des Führerausweises und Entwendung eines Motorfahrzeuges zum Gebrauch. Die Staatsanwaltschaft verurteilt ihn deshalb zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 40 Franken mit einer Probezeit von zwei Jahren und einer Busse von 1000 Franken, die er bei Nichtbezahlung während 25 Tagen im Gefängnis absitzen muss. Die Kosten und Gebühren von 1160 Franken muss er ebenfalls bezahlen. Das Urteil wird zudem im Strafregister eingetragen. Bis er wieder legal Auto fahren darf, dürfte es wohl noch eine ganze Weile dauern.

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veröffentlicht: 11. Juli 2024 04:45
aktualisiert: 11. Juli 2024 04:45
Quelle: ArgoviaToday

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