Aargau/Solothurn

Aargauer klaut Portemonnaie aus Mietwagen und geht mit fremder Kreditkarte auf Shoppingtour für seinen BMW

Strafbefehl

Aargauer klaut Portemonnaie aus Mietwagen und geht mit fremder Kreditkarte auf Einkaufstour

· Online seit 18.07.2024, 04:45 Uhr
Ein im Kanton Aargau wohnhafter Iraner hat im letzten Jahr in Rupperswil ein Auto in Rupperswil gemietet. Dabei entdeckte er das vom Vormieter vergessene Portemonnaie und bestellte mit dessen Kreditkarte ein Tuning-Paket für seinen BMW. Dieses war ebenfalls verboten.
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Im Herbst 2023 mietet der 22-Jährige in Rupperswil für zwei Tage in Auto. Dabei entdeckte er laut einem Strafbefehl der Aargauer Staatsanwaltschaft in der Mittelkonsole ein Portemonnaie. Dieses liess der Vormieter aus Versehen bei der Rückgabe im Mietwagen liegen. Im Geldbeutel befand sich neben den verschiedenen Ausweisen auch Bargeld in der Höhe von 60 Franken sowie eine Kreditkarte. «Er nahm das Portemonnaie mit der Absicht an sich, möglichst viel Bargeld und Bankkarten zu behändigen und für eigene Zwecke zu verwenden», heisst es im Strafbefehl.

Verbotenes Tuning-Paket bestellt

Kurz nach dem Fund des Portemonnaies kaufte der Mann ein Tuning-Paket für sein eigenes Auto im Wert von über 500 Franken. Die Bezahlung erfolgte über die gestohlene Kreditkarte. Dies geschah gemäss Strafbefehl im Wissen darüber, dass er die Bankkarte eigentlich nicht nutzen durfte. «Dies tat er jedoch gezielt, um sich selber einen wirtschaftlichen Vorteil zu verschaffen.»

Mit diesem Tuning-Paket konnte der heute 22-Jährige an seinem BMW die Software am Motorsteuergerät manipulieren. «Auf diese Weise bewirkte er im Fahrzeug eine Leistungssteigerung von 218 auf 319,3 Kilowatt», heisst es im Strafbefehl weiter – also eine Steigerung um über 45 Prozent. Weil die Fahrerassistenz- und Sicherheitssysteme des Autos nicht auf diese Leistung ausgelegt waren, können beim Beschleunigen auf der Strasse, insbesondere bei nasser Fahrbahn, gefährliche Situationen entstehen. «Zudem ist eine solche Leistungssteigerung eine melde- und prüfpflichtige Änderung, welche zusätzlich eine Eignungserklärung des Fahrzeugherstellers oder eine Garantie des Umbauers mit einem  Nachweis einer anerkannten Prüfstelle benötigt», heisst es im Urteil weiter. Damit machte sich der Mann auch schuldig, ein Fahrzeug in nicht vorschriftsgemässem Zustand zu führen.

Fahren ohne Führerausweis

Im Frühling diesen Jahres wurde dem Verurteilten zudem mit Verfügung des Aargauer Strassenverkehrsamts der Führerausweis auf Probe per sofort entzogen. Das Amt ordnete auch eine Wartefrist von zwölf Monaten an. Die entsprechende Verfügung wurde ihm durch die Polizei zugestellt. Nur zwei Wochen später blieb er im Aargau mit seinem Auto wegen eines technischen Defekts stehen. Dadurch machte er sich erneut schuldig, weil er sich trotz Entzug des Führerausweises hinter das Steuer setzte.

Bei der Durchsuchung des Fahrzeugs wurden zudem neun Tabletten Oxycontin, ein rezeptpflichtiges Schmerzmittel, im Kofferraum entdeckt. Ein Rezept für das Medikament hatte der junge Mann jedoch nicht, weshalb er auch noch wegen einer Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz verstiess.

Hohe Busse und Schadenersatz

Nun wurde der 22-jährige Iraner per Strafbefehl verurteilt. Er muss eine Busse in der Höhe von 6000 Franken bezahlen. Die bedingte Geldstrafe von über 20'000 Franken (170 Tagessätze zu je 130 Franken) wurde bei einer Probezeit von drei Jahren bedingt aufgeschoben.

Hinzu kommen aber Gebühren, Polizeikosten sowie Auslagen von fast 2900 Franken. Zudem muss der Verurteilte dem Mann, der sein Portemonnaie im Mietauto vergessen hatte, Schadenersatz in der Höhe von 245 Franken bezahlen.

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veröffentlicht: 18. Juli 2024 04:45
aktualisiert: 18. Juli 2024 04:45
Quelle: ArgoviaToday

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