Quelle: Tele M1
Das Aargauer Obergericht verurteilte Naveen Hofstetter, Präsident der SVP-Ortspartei Rothrist, im November 2022 zu einer bedingten Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu 170 Franken und einer Busse von 2500 Franken.
In seinen Posts schrieb er unter anderem, es sei Realität, «dass häufig die jüngsten Mädchen von Männern afrikanischer Herkunft sexuell belästigt werden». Wenn nun zugelassen werde, dass in naher Zukunft dann auch afrikanische Flüchtlinge kleine Mädchen zwecks sexueller Handlungen – oder wie Hofstetter schrieb: «zwecks ‹figgifiggi›» – adoptieren dürften, «dann Gute Nacht mit unserer Kultur». Das Gesetz «sei ein Schritt für weitere Forderungen zu Kindsadoptierungen von unnatürlichen Partnerschaften.»
Die Kritik an Naveen Hofstetter war gross, auch parteiintern. So drohte Kantonal-Parteipräsident Andreas Glarner Hofstetter auch mit dem Rauswurf aus der Geschäftsleitung. Mittlerweile ist Hofstetter tatsächlich nicht mehr GL-Mitglied.
Quelle: TeleM1 / ArgoviaToday
Assoziation mit Hautfarbe
Das Bundesgericht hält in seinem am Mittwoch veröffentlichten Urteil nun fest, dass die verwendeten Begriffe wie «Männer afrikanischer Herkunft» und «afrikanische Flüchtlinge» eine Ethnie oder Rasse bezeichneten, die von der Strafnorm gegen Diskriminierung im Strafgesetzbuch (Artikel 261bis) erfasst würden.
Bericht von Tele M1 vom Prozess vor dem Bezirksgericht
Quelle: TeleM1
Der Beschwerdeführer habe mit den gewählten Ausdrücken auf einen ganzen Kontinent abgezielt. Es sei nicht davon auszugehen, dass ein unbefangener Durchschnittsadressat die Begriffe lediglich als Bezeichnung für eine geografische Gruppe verstehe. Die Verwendung eines Sammelbegriffs diene gerade der Vereinfachung, führt das Bundesgericht aus.
Relevant sei zudem, dass beim Durchschnittsleser eine Assoziation mit der Hautfarbe hervorgerufen werde. Diese sei insbesondere ein Merkmal, das die Rasse im Sinne der Bestimmung im Strafgesetzbuch auszeichne.
Kernbotschaft eines weiteren Beitrags sei zudem, dass Menschen, die in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften leben, unnatürlich beziehungsweise Menschen zweiter Klasse seien. Laut Bundesgericht handelt es sich dabei um eine pauschale Herabsetzung im Sinne des Gesetzes.
Urteil mit Meinungsäusserungsfreiheit vereinbar
Die Verurteilung des Politikers ist gemäss Bundesgericht mit der Meinungsäusserungsfreiheit politischer Parteien vereinbar. Würden sich diese im Wahlkampf befinden, sei ihnen aus demokratischen Gründen zwar ein weitreichender Schutz zuzugestehen.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte habe in diesem Zusammenhang jedoch betont, dass gerade in einem politischen Kontext ein fremdenfeindlicher Diskurs weitaus schädlichere Auswirkungen habe. Dies gelte auch im Zusammenhang mit der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung.
Wie weiter aus dem Urteil hervorgeht, sei unklar, ob Hofstetter die Beiträge im Namen einer politischen Partei oder als gewählter Politiker veröffentlicht habe. Seine Äusserungen hätten weder von ihm beanstandete Missstände in den Vordergrund gestellt, noch habe er einen sachlichen Beitrag zu einer politischen Debatte geliefert.
(sda/lba)