Aargau/Solothurn

Aargauer Töffs im Schwarzwald konfisziert – wann dürfen Raser-Fahrzeuge beschlagnahmt werden?

Illegale Rennen

2 Aargauer Töffs im Schwarzwald konfisziert – wann dürfen Fahrzeuge beschlagnahmt werden?

· Online seit 12.07.2024, 13:30 Uhr
Am Wochenende hatte die deutsche Polizei im Schwarzwald einiges zu tun. 14 mutmassliche Raser aus der Schweiz – darunter auch zwei aus dem Aargau – wurden am Sonntag gestoppt. Dazu wurden am Freitag gar zwei Aargauer Töffs konfisziert. Das kommt ennet der Grenze eher selten vor.
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Laut dem deutschen Polizeipräsidium Freiburg haben mindestens 14 Personen aus der Schweiz an einem mutmasslich illegalen Rennen in den Landkreisen Waldshut, Breisgau-Hochschwarzwald und Lörrach teilgenommen. Auf Anfrage heisst es, dass auch zwei Kennzeichen aus dem Kanton Aargau dabei waren. Die anderen Kontrollschilder kamen aus den Kantonen Zürich, St.Gallen, Bern, Thurgau und Graubünden.

Aargauer Töffs waren doppelt so schnell unterwegs wie erlaubt

Während in der Schweiz, Italien, Dänemark und in Österreich Geschwindigkeitsverstösse und Promillefahrten weitaus härter bestraft und die Fahrzeuge beschlagnahmt werden können, so sind die Strafen in Deutschland eher mild. Schlagzeilen machte vor Jahren der sogenannte Gotthard-Raser. Der Deutsche bretterte mit 200 Kilometern pro Stunde durch den Tunnel und lieferte sich mit der Polizei eine wilde Verfolgungsjagd. Er wurde anschliessend von einem Tessiner Gericht zu einer Haftstrafe verurteilt – er musste ein Jahr ins Gefängnis.

Dass ennet des Rheins Fahrzeuge konfisziert werden, ist eher selten. Dennoch kann es passieren, wie das vergangene Wochenende gezeigt hat. Am Freitag wurden zwei Töffs mit Aargauer Kontrollschild bei einer Geschwindigkeitskontrolle mit 176 Stundenkilometern statt der erlaubten 80 erwischt. Neben einer empfindlichen Geldbusse wurden die beiden Lenker mit einem Fahrverbot behängt. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen wurden beide Töffs konfisziert.

Wann können in Deutschland Fahrzeuge beschlagnahmt werden?

Das sei eher selten, sagt Polizeisprecher Thomas Batzel gegenüber der «Badischen Zeitung». Es gehe dabei immer um den konkreten Einzelfall und muss individuell beurteilt werden. «Wichtig sind vor allem die Beweise, um zu entscheiden, ob der Schritt gerechtfertigt ist.» Die Geschwindigkeit ist aber nur ein Faktor. In Deutschland ist es entscheidend, ob es sich um ein illegales Rennen handelte (Paragraf 315d/Strafgesetzbuch). Dann können die Fahrzeuge eingezogen werden.

Bei den beiden Töff-Fahrern aus dem Aargau liegt es also nahe, dass sich die beiden ein Rennen geliefert haben. Zudem wurden sie direkt bei einer Geschwindigkeitskontrolle erwischt, wie Batzel gegenüber ArgoviaToday sagt. Nun muss ein Gericht entscheiden, ob die beiden ihre Fahrzeuge wieder bekommen und wie lange sie nicht mehr fahren dürfen.

Warum wurden die Autos am Sonntag nicht konfisziert? 

Im Gegensatz zu den beiden Töff-Fahrern, die an Ort und Stelle erwischt wurden, sollen sich die 14 Schweizer Fahrer quer durch den Schwarzwald immer wieder gegenseitig überholt und andere Verkehrsteilnehmenden gefährdet haben. Die Polizei wurde von Dritten über das riskante Verhalten informiert. Am Ende wurden die Autos an zwei Kontrollstellen gestoppt – einmal auf dem Feldberg und einmal in Todtnau-Fahl. Im Sommer ist die Polizei im Südschwarzwald fast jedes Wochenende im Einsatz.

Dort wurden aber keine Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt, weshalb es auch keinen klaren Beweis gibt. Nach dem bisherigen Ermittlungsstand geht die Polizei aber von einem möglichen illegalen Rennen aus. Zeugen oder auch Gefährdete sollen sich bei der Verkehrspolizei melden. Im Nachgang die Fahrzeuge zu konfiszieren, sei aber nicht möglich, so Batzel. «Wenn sie über die Grenze sind, dann sind sie weg.»

veröffentlicht: 12. Juli 2024 13:30
aktualisiert: 12. Juli 2024 13:30
Quelle: ArgoviaToday

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