Aargau/Solothurn

An Deutsch-Aargauer Grenze: Vier Haftbefehle innert weniger Stunden ausgestellt

Deutsch-Aargauer Grenze

Betäubungsmittel und Drohung: Vier Haftbefehle innert weniger Stunden ausgestellt

· Online seit 29.05.2024, 13:36 Uhr
Innerhalb von nur acht Stunden haben deutsche Zollbeamte an Aargauer Grenzen gleich mehrere Haftbefehle vollstreckt. Sie erwischte Männer, die wegen Bedrohung, Betäubungsmittelverstössen und Fahren ohne Ausweis gesucht wurden.
Anzeige

Am Dienstagnachmittag geriet ein 39-jähriger portugiesischer Staatsangehöriger am Grenzübergang Waldshut in die Kontrolle der Bundespolizei. Er war wegen Bedrohung vor zwei Jahren von einem deutschen Gericht zu einer Geldstrafe verurteilt worden, hatte diese jedoch nie bezahlt. Weil der Mann die Rechnung in der Höhe von 3210 Euro vor Ort bezahlen konnte, durfte er seine Reise fortsetzen, schreiben die deutschen Behörden in einer Mitteilung.

Kurz darauf konnte am Autobahngrenzübergang Rheinfelden ein 35-jähriger rumänischer Staatsangehöriger festgehalten werden. Wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis wurde der Mann zu einer Geldstrafe in Höhe von 1800 Euro verurteilt. Auch er konnte nach Zahlung der geforderten Summe weiterreisen.

Am Autobahngrenzübergang Weil am Rhein, wurde zudem ein 32-jähriger französischer Staatsangehöriger durch die Einsatzkräfte kontrolliert. Ebenfalls wegen einer Verurteilung wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis wurde der in Frankreich wohnhafte Mann vor zwei Jahren rechtskräftig verurteilt. Da er die verhängte Geldstrafe von 1600 Euro bezahlen konnte, durfte auch er seine Fahrt fortsetzen.

Gegen 22.30 Uhr schliesslich versuchte ein 46-jähriger deutscher Staatsangehöriger mit einem Tram von Basel kommend einzureisen. Gegen ihn bestand schon seit drei Jahren ein Haftbefehl, der zu vollstrecken war. Wegen eines Betäubungsmittelvergehens wurde er zu einer Geldstrafe von 1000 Euro verurteilt. Anstatt zu bezahlen oder sich der Ersatzfreiheitsstrafe zu stellen, tauchte er unter. Am Grenzübergang Weil am Rhein – Friedlingen konnte der Haftbefehl vollstreckt werden und der Mann durfte nach Zahlung der Geldstrafe weiterreisen.

(red.)

veröffentlicht: 29. Mai 2024 13:36
aktualisiert: 29. Mai 2024 13:36
Quelle: ArgoviaToday

Anzeige

Mehr für dich

Anzeige
Anzeige
argoviatoday@chmedia.ch