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Bezirksgericht verurteilt Aargauer GC-Fan nach Sprayereien in Brugg

Bezirksgericht Brugg

Nächtliche Sprayereien bringen Ex-Fussballfan vor Gericht

· Online seit 12.07.2024, 07:09 Uhr
Einem heute 25-Jährigen wird vorgeworfen, in einer Septembernacht vor zwei Jahren mehrere Wände mit Graffitis beschmiert zu haben. Vor dem Bezirksgericht Brugg zeigt er sich reuig.
Joris Widmer/Aargauer Zeitung
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Als Franz (Name geändert) in den Saal des Bezirksgerichts Brugg tritt, wirkt er etwas verloren. Unsicher blickt er zur Richterbank und muss erst zwei Mal von der Gerichtspräsidentin Alina Enkegaard gebeten werden, seine Mütze abzunehmen, bevor die Verhandlung starten kann.

Vorgeworfen wird dem heute 25-Jährigen mehrfache Sachbeschädigung. So soll er in einer Septembernacht vor zwei Jahren einerseits im Untergeschoss des Brugger Neumarktgebäudes und andererseits in der Casinotunnelunterführung mehrere Graffitis angebracht haben. Neben mehreren Schmierereien mit Bezug zum Grasshopper Club Zürich soll sein «künstlerisches Werk» auch die Ziffer der Tarifzone seines Heimatortes und einen Punkt auf einer Überwachungskamera – wohl ein Versuch sich unsichtbar zu machen – umfasst haben.

Die Staatsanwaltschaft fordert für den ehemals aktiven Fussballfan – er betont, dass er heute das Stadion nicht mehr besuche – eine bedingte Freiheitsstrafe von 90 Tagen in Kombination mit einer einjährigen Suchtberatung sowie eine Busse von 1000 Franken.

Angeklagter kam in jener Nacht nicht mehr von Brugg weg

In kurzen, aber trotzdem präzisen Antworten, nimmt Franz, der aktuell auf Arbeitssuche ist, Stellung zu den Vorwürfen. Dabei ist er bemüht, sich von seinen damaligen Taten, die er ohne Umschweife zugibt, zu distanzieren. Er habe zu dieser Zeit sehr oft zu viel Alkohol getrunken und teilweise auch Drogen konsumiert, erklärt Franz.

Warum genau er sich zu den Sprayereien verleiten liess, bleibt jedoch nebulös. «Ich war an diesem Abend betrunken und habe mir dabei nichts überlegt», blickt Franz, dessen Vorstrafenregister Einträge wegen eines Betäubungsmitteldelikts, Sachbeschädigung und Verletzungen der Verkehrsregeln aufweist, auf die verhängnisvolle Nacht zurück.

Er sei an diesem Abend mit Freunden in Dietikon unterwegs gewesen und habe sich zu später Stunde auf den Heimweg zu seinem Dorf gemacht. Ab Brugg habe er keine ÖV-Verbindung mehr gehabt, sodass er sich hier die Nacht um die Ohren geschlagen habe. Ein Freund von ihm habe eine Spraydose dabeigehabt und so sei er schliesslich zur Tat geschritten

«Hatte nie den Mut, diesen Schritt zu machen»

Schliesslich spricht Alina Enkegaard Franz auf seinen Alkoholkonsum zur Tatzeit an. «Ich habe mich da jeweils sehr schnell zum exzessiven Trinken verleiten lassen und jeweils viel zu viel getrunken», erläutert er sein Verhältnis zum Rauschmittel. Heute trinke er jedoch weniger und findet auch die Idee der Staatsanwaltschaft für eine Suchtberatung gut: «Selbst hatte ich nie den Mut, diesen Schritt zu machen.»

Folgerichtig spricht das Gericht Franz schuldig im Sinne der Anklage und folgt in allen Anträgen der Staatsanwaltschaft. Bevor Franz seine Mütze wieder anziehen und von dannen gehen darf, appelliert die Gerichtspräsidentin nochmals an ihn: «Bleiben Sie wirklich dran, denn es lohnt sich, viel daranzusetzen, dass es besser wird.»

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veröffentlicht: 12. Juli 2024 07:09
aktualisiert: 12. Juli 2024 07:09
Quelle: Aargauer Zeitung

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