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Hat die Gemeinde Lupfig am Sonntag das Wahlgeheimnis verletzt?

Direkte Demokratie

Hat die Gemeinde Lupfig am Sonntag das Wahlgeheimnis verletzt?

· Online seit 21.10.2024, 15:07 Uhr
Beim Gemeindehaus Lupfig ist es am 20. Oktober an der Wahlurne zu einem Wortgefecht gekommen. Ein Stimmbürger sei ausgelacht worden, lautet eine Kritik im Eigenamt.
Aargauer Zeitung / Claudia Meier
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Bei der Gemeindeverwaltung Lupfig standen die Wahlurnen am 20. Oktober von 9 bis 9.30 Uhr offen. In dieser Zeit wollte der Ehemann einer Lupfigerin die beiden Abstimmungscouverts abgeben. «Die Wahlhelfer haben meinen Mann gezwungen, die Couverts zu öffnen. Danach haben sie sich meinen Wahlzettel angesehen», teilt sie der AZ mit Betreff «Die Gemeinde Lupfig hat mein Wahlgeheimnis verletzt» mit. Als sich ihr Mann gewehrt habe, hätten die Wahlhelfer gelacht und gesagt, dass sie dies dürften.

Als Gemeindeschreiber der Gemeinde Lupfig und Aktuar des Wahlbüros Lupfig ist Andreas Rohner verantwortlich für die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben. Wie Rohner auf Nachfrage sagt, habe er nach dem Vorfall mit dem betroffenen Mann ein längeres Gespräch geführt. Von den beiden Urnenverantwortlichen sei dem Mann mitgeteilt worden, «dass er bei der Wahl an der Urne die Stimmrechtsausweise abzugeben habe und die Wahlzettel in die Urne legen müsse». Insofern seien die Anweisungen korrekt gewesen.

Mann darf an der Urne den Wahlumschlag der Frau öffnen

«Das Stimmgeheimnis wurde zu jeder Zeit gewahrt und ihr Mann konnte sein und ihr Wahlrecht wahrnehmen», teilte Rohner der Lupfigerin am Abend per E-Mail mit. Der Mann hätte die beiden Abstimmungscouverts auch während des Urnengangs im Gemeindebriefkasten einwerfen können. «In diesem Fall wäre dies das anonymste Vorgehen gewesen», so der Gemeindeschreiber. Die Chance, dem Mann die beiden Optionen aufzuzeigen, sei leider verpasst worden, weshalb er sich entschuldigte.

Gemäss Gesetz dürfen Ehegatten und eingetragene Partner einander an der Urne bei gleichzeitiger Abgabe der beiden Stimmrechtsausweise vertreten. Deshalb ist es in einer solchen Situation nicht widerrechtlich, dass der Wahlumschlag der Frau an der Urne durch ihren Mann geöffnet und so die Stimmabgabe vorgenommen wird. Rohner dankte dem Ehepaar für das aktive Wahrnehmen der demokratischen Rechte. Hingegen bedauerte er, dass der Mann dieses Mal keine positive Erfahrung mitnehmen konnte.

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veröffentlicht: 21. Oktober 2024 15:07
aktualisiert: 21. Oktober 2024 15:07
Quelle: Aargauer Zeitung

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