Ein Urteil des Bezirksgerichts Baden sorgt für Aufsehen. Dieses sprach eine Autofahrerin frei, die von einer Verkehrsüberwachungskamera beim Übertreten eines Fahrverbots aufgenommen wurde. Der Begründung des Gerichts zufolge fehlt für die Verkehrsüberwachung der Stadtpolizei eine rechtliche Grundlage, schreibt die "Aargauer Zeitung".
Damit würden nicht nur die Verfahren zu den drei fix installierten Fahrverbot-Kameras in Baden eingestellt, sondern zu allen eingesetzten Kameras der Aargauer Regionalpolizeien. In den Gemeinden Brugg und Windisch wurden zur Überwachung von Fahrverboten Mitte Januar 2022 Kamerasysteme mit automatisierter Erfassung als auch normale Videokameras eingesetzt, wie Repol-Chef Andreas Lüscher ausführt. Diese werden nun wieder ausser Betrieb genommen.
(Aargauer Zeitung/Michael Hunziker)