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Windisch: Nach Vergewaltigungsvorwurf: Aussagen von Augenzeugin führen zu Verurteilung

Aareufer in Windisch

Nach Vergewaltigungsvorwurf: Aussagen von Augenzeugin führen zu Verurteilung

· Online seit 25.10.2024, 21:32 Uhr
Im September letzten Jahres soll ein 26-jähriger Mann an der Aare in Windisch eine Frau vergewaltigt haben. Während sich das Opfer kaum an die Tat erinnern kann, führte die Aussage einer Augenzeugin zur Verurteilung des Angeklagten.

Quelle: Tele M1

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Ein 26-jähriger Asylbewerber aus Algerien musste am Freitag mit einer elektronischen Fussfessel ausgestattet vor dem Bezirksgericht in Brugg erscheinen. Vor rund einem Jahr soll er laut Anklageschrift in Windisch auf einer Bank am Aareufer eine Frau vergewaltigt haben. Die betroffene Frau, wie es in der Anklage heisst, stand zum Tatzeitpunkt stark unter Alkohol- und Drogeneinfluss und kann sich an die Geschehnisse nicht erinnern.

«Das ist eher speziell bei einem Sexualdelikt»

Der Angeklagte jedoch bestreitet die Tat und bemühte sich um einen Freispruch, um seine Unschuld zu beweisen. Auch der Algerier selbst soll dabei unter Drogen- und Alkoholeinfluss gestanden haben.

Die Situation gestaltet sich kompliziert, da das Opfer keinerlei Erinnerungen an den Vorfall hat und keine hilfreichen Aussagen machen konnte. Die Verteidigerin des Angeklagten, Tamara De Caro, hebt dies als aussergewöhnlich für ein Sexualdelikt hervor: «Man hat ein mutmassliches Opfer, das sich an nichts mehr erinnern kann und keine sachdienlichen Aussagen machen konnte. Das ist eher speziell bei einem Sexualdelikt.»

Zeugenaussage war entscheidend

Das Problem, dass sich das Opfer aufgrund des Drogen- und Alkoholrausches an nichts erinnern kann, löst die Staatsanwaltschaft mit einer Augenzeugin, die sie am Freitag in den Zeugenstand ruft. Staatsanwältin Stefanie Solenicki betont die Seltenheit einer solchen Zeugenaussage bei Sexualdelikten: «In diesem Fall ist es wirklich speziell, dass eine Augenzeugin vorhanden ist.» Das kommt laut Solenicki eher selten vor. «Dazu kommt, dass der Tatvorgang sehr gut beobachtet werden und die Zeugin dies auch sehr gut wiedergeben konnte.» Das sei nicht selbstverständlich, so die Staatsanwältin.

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Das Gericht vertraut der Aussage der Zeugin und verurteilt den algerischen Asylbewerber am Nachmittag zu einer Haftstrafe von fast 3,5 Jahren. Zusätzlich wird ein 13-jähriger Landesverweisung ausgesprochen, der nach Verbüssung der Haftstrafe in Kraft tritt.

(red.)

veröffentlicht: 25. Oktober 2024 21:32
aktualisiert: 25. Oktober 2024 21:32
Quelle: ArgoviaToday

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