Quelle: Tele M1
Die Berner Staatsanwaltschaft fordert die Aufhebung der Immunität des SVP-Nationalrats Andreas Glarner. Der Grund: Ein islamkritischer Tweet, den Glarner nach den Messerattacken in Mannheim und Solingen veröffentlicht hatte.
Sollten wir nicht langsam einer Religion Einhalt gebieten, deren Angehörige ihren Forderungen nach Kopftuch, Sonderrechten, Kalifaten, Minaretten, Gebetsrufern, Scharia-Gerichten usw. durch Sprengstoffanschläge, Angriffe auf Weihnachtsmärkte und Messerattacken auf unbescholtene…
— Andreas Glarner (@andreas_glarner) June 2, 2024
Eine Person hatte Glarner deshalb anonym angezeigt. Darauf hat die Berner Staatsanwaltschaft die Ermittlungen aufgenommen. In diesem Fall könnte die Immunitätskommission des Nationalrats entscheiden, ob Glarner strafrechtlich verfolgt werden kann.
«Angriff auf die Meinungsfreiheit»
Nun äusserte sich Glarner erstmals öffentlich zu dem möglichen Verfahren. Er sieht sich als Opfer eines Angriffs auf die Meinungsfreiheit, wie er gegenüber Tele M1 sagte: «Dass man einfach immer versucht, einen mundtot zu machen. Dass man die Redefreiheit in diesem Land so versucht einzuschränken. Ich glaube, die Meinungsfreiheit ist eines der höchsten Güter, die wir haben. Wenn wir anfangen, diese so zu limitieren, dann traut sich bald niemand mehr, etwas zu sagen.»
Die Staatsanwaltschaft argumentiert, dass Glarner möglicherweise nicht als Parlamentarier, sondern als Privatperson gehandelt habe. Dies könnte die Aufhebung seiner Immunität rechtfertigen. Ein Rechtsexperte erklärt: «Wenn die Äusserung als Privatperson begangen wurde, dann gilt keine Immunität und das Verfahren kann weitergeführt werden.»
Staatsanwaltschaft: Glarner hat als Privatperson gehandelt
Glarner bezeichnete das Verfahren als überzogen: «Es ist vermutlich ein unterbeschäftigter Staatsanwalt, der eine anonyme Anzeige entgegennimmt für einen völlig harmlosen Tweet.»
Die Immunitätskommission will sich in den nächsten zehn Tagen äussern.
(red.)
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