Aargau/Solothurn

Drohung und Beleidigung gegen Aargauer SVP-Politikerin Vivienne Huber: Mann verurteilt

Hass im Netz

Mann wird wegen Drohung gegen SVP-Politikerin Vivienne Huber verurteilt

· Online seit 05.08.2024, 07:42 Uhr
Weil die SVP-Jungpolitikerin und Aargauer Grossratskandidatin Vivienne Huber regelmässig auf den sozialen Medien verunglimpft wird, hat sie sich gegen den Hass im Netz zur Wehr gesetzt. Mit Erfolg, wie sich nun zeigt.

Quelle: Tele M1 (Archivbeitrag vom April 2024)

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Immer wieder wird Vivienne Huber Opfer von Anfeindungen und Beleidigungen auf ihren Social-Media-Kanälen. Das Fass zum Überlaufen brachte ein Chatverlauf sowie ein Video, das der 23-jährigen Murianer SVP-Politikerin via Instagram zugespielt wurde. Darin stösst ein Mann Drohungen gegen sie aus. Für Huber ist damit eine rote Linie überschritten, sie stellt Strafanzeige.  

Weil der Absender des Videos in den Aufnahmen auch seine Identitätskarte zeigte, war es für die Ermittler ein Leichtes, den Mann aufzuspüren. Er wurde nun verurteilt, wie Vivienne Huber in einer Mitteilung vom Sonntagabend erklärt. «Das Urteil sendet ein klares Signal, dass solches Verhalten nicht toleriert wird», schreibt sie in der Nachricht.

«Urteil soll auch anderen Mut machen, sich zu wehren»

Sie könne zwar über den vulgären Sprüchen stehen, mit denen sie tagtäglich konfrontiert sei, schreibt Huber. Drohungen nehme sie aber ernst und dulde sie nicht. Die Jungpolitikerin stellt klar: «Ich appelliere an den Anstand und Respekt – ganz gleich, welche politische Meinung man vertritt.»

Gemäss Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Luzern, welcher der Redaktion vorliegt, wurde der Mann wegen Beschimpfung und Drohung zu einer unbedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 30 Franken (total 1200 Franken) verurteilt. Zusätzlich werden ihm die amtlichen Kosten von über 500 Franken auferlegt. «Die Geldstrafe ist ein Schritt in die richtige Richtung, um zu zeigen, dass es Konsequenzen für solche Übergriffe gibt», erklärt Huber abschliessend.

Gleichzeitig erhoffe sie sich, dass das Urteil auch anderen Mut macht, sich gegen Drohungen zu wehren und rechtliche Schritte einzuleiten. Der Strafbefehl ist allerdings noch nicht rechtskräftig und könnte vor Gericht angefochten werden.

(Aargauer Zeitung/Lukas Scherrer)

veröffentlicht: 5. August 2024 07:42
aktualisiert: 5. August 2024 07:42
Quelle: ArgoviaToday

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