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Aargauer (26) wird wegen 3 Straftaten zu happiger Busse verurteilt

Bremgarten

3 Straftaten in wenigen Monaten: Das wird jetzt teuer für einen Aargauer

· Online seit 26.10.2024, 13:10 Uhr
Ein heute 26-jähriger Mann aus dem Bezirk Bremgarten musste sich gleich wegen mehrerer Vergehen vor der Aargauer Staatsanwaltschaft verantworten. So wurde er wegen Diebstahl, Drohung und wegen Fahrens ohne Bahn-Billett verurteilt. Jetzt muss er eine saftige Strafe bezahlen.
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Der heute 26-jährige Martin* aus dem Bezirk Bremgarten hat während acht Monaten gleich drei Straftaten begangen, für die er nun per Strafbefehl von der Aargauer Staatsanwaltschaft zu einer happigen Geldstrafe verurteilt wurde. Aber alles der Reihe nach.

Im Juli 2023 wollte ein mittlerweile 29-jähriger Mann namens Remo* in die Migros in Bremgarten, als er von Martin am Eingang der Detailhändlerin abgepasst wurde. Dieser riss Remo sein neues iPhone 13 Mini, im Wert von 779 Franken, aus der Hand und machte sich anschliessend mit dem Deliktsgut aus dem Staub. Remo zeigte Martin daraufhin an.

Auf Diebstahl folgt Drohung

Fast zwei Monate später trafen Martin und Remo bei der Migrolino-Tankstelle in Bremgarten erneut aufeinander. Als Martin Remos Auto erkannte, lief er zu ihm, machte die Beifahrertür auf und fragte ihn, warum er sich nicht bei ihm melde. Laut Strafbefehl schlug Martin daraufhin Remo mit der flachen Hand ins Gesicht und drohte Remo mit folgenden Worten: «Wenn du dich nicht meldest, komme ich mit den Hells Angels bei dir vorbei und f*** deine Mutter.» Das schüchterte Remo ein. Er zeigte Martin auch wegen dieses Vergehens an.

Im Februar 2024 füllte sich die Strafakte von Martin weiter. Und zwar war er an dem Tag mit der S17 von der Haltestelle Berikon-Widen nach Zufikon unterwegs, als er von einem Kontrolleur nach seinem Billett gefragt wurde. Weil er kein gültiges vorweisen konnte, wurde Martin hierfür von der Aargau Verkehr AG (AVA) angezeigt.

Vergehen sind teuer

Nun wurde der 26-Jährige von der Aargauer Staatsanwaltschaft wegen DiebstahlDrohung und wegen Widerhandlung gegen das Personenbeförderungsgesetz zu einer bedingten Geldstrafe in Höhe von 3500 Franken verurteilt. Dies aufgeschoben bei einer Probezeit von zwei Jahren. Hinzu kommen eine Busse von 1000 Franken und Gebühren in Höhe von 800 Franken. Weiter muss Martin die Schadenersatzforderung für das Handy in Höhe von 639 Franken der Mobiliar-Versicherung begleichen. Ebenso muss er der AVA 50 Franken zahlen. Das Urteil wird im Strafregister eingetragen.

veröffentlicht: 26. Oktober 2024 13:10
aktualisiert: 26. Oktober 2024 13:10
Quelle: ArgoviaToday

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