Wer ab und zu mit dem Auto unterwegs ist, kennt den Moment des Grauens, wenn der Benzinpreis schon wieder angestiegen ist. Zu schön wäre es, wenn jemand anders diese lästige Rechnung übernehmen würde.
Privat auf Kosten der Firma getankt
Dieser Wunsch ging im vergangenen Sommer für einen damals 24-jährigen Mann deutscher Staatsangehörigkeit in Erfüllung. Besser gesagt: Er erfüllte ihn sich auch gleich selber. An der Tankstelle seines Vertrauens in Frick betankte er vier Mal sein Privatfahrzeug mit der aus seinem Geschäft stammenden Tankkarte. Diese wäre nur dafür vorgesehen, um das Geschäftsfahrzeug aufzutanken. Das geht aus einem Strafbefehl der Aargauer Staatsanwaltschaft hervor.
Mit diesem unternahm er allein im Juli 2023 ausserdem Fahrten privater Natur. Insgesamt brachte er es auf rund 3000 Kilometer, wie es weiter heisst. Den dafür benötigten «Most» finanzierte er sich weitere sieben Mal mit der Tankkarte seines Arbeitgebers. In Zahlen ausgedrückt: Insgesamt rund 170 Liter Treibstoff im Wert von etwa 300 Franken.
Wer nicht hören will, muss zahlen
Mit seinem Verhalten hat sich der Beschuldigte der mehrfachen geringfügigen Veruntreuung schuldig gemacht. Nun wird er zu einer Busse von 1200 Franken verurteilt. Hinzu kommt die Strafbefehlsgebühr von weiteren 600 Franken. Total sind das 1800 Franken. Bezahlt er diese nicht, so tritt eine Ersatzfreiheitsstrafe von zwölf Tagen in Kraft. Der Strafbefehl ist rechtsgültig.