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Bezirk Lenzburg: Aargauer fühlt sich überwacht und beschimpft Volg-Verkäuferin

Bezirk Lenzburg

Aargauer (57) fühlt sich überwacht und beschimpft Volg-Mitarbeiterin

· Online seit 07.10.2024, 12:20 Uhr
Ein Aargauer verhielt sich im April unflätig gegenüber einer Volg-Verkäuferin, weil er der Meinung war, er werde gefilmt. Anschliessend lud er ein Video auf Facebook, in dem er ebendiese Mitarbeiterin beleidigte. Dafür wurde er nun per Strafbefehl verurteilt – und weil er Hausfriedensbruch beging.
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Ein heute 57-jähriger Aargauer ist an einem Morgen im April 2024 in einen Volg im Bezirk Lenzburg gegangen. Dort kam es dann mehrfach zu Diskussionen zwischen dem Ladenpersonal und dem Aargauer wegen seines Verhaltens, wie es in einem Strafbefehl der Aargauer Staatsanwaltschaft heisst. Der Mann beschwerte sich fortwährend, weil er der Meinung war, dass er vor dem Laden gefilmt werde, während er seine Einkäufe auf sein Velo lud.

Video landet auf Facebook

Eine Verkäuferin erklärte ihm dann, dass es draussen keine Kameras gebe, sondern nur einen Türsensor. Daraufhin wurde der Aargauer unflätig und sagte, dass er nicht mehr in den «scheiss Laden» käme und die Verkäuferin eine «Schlampe» sei. Damit war der Streit allerdings noch nicht beigelegt.

Der Mann filmte anschliessend den Volg-Laden und veröffentlichte das Video noch am selben Tag auf Facebook. Die betroffene Verkäuferin wurde von einer Kollegin auf das Video aufmerksam gemacht. Der Mann beschimpft sie dort wieder als «Schlampe». Obwohl die Frau kein Schweizerdeutsch verstand, war ihr demnach klar, dass die Beleidigung ihr galt.

Nicht der erste Strafbefehl

In dem Strafbefehl, der kürzlich rechtsgültig wurde, ist noch ein weiterer Vorfall aufgeführt. So soll der 57-Jährige auf der Suche nach einem Kollegen ein unverschlossenes Einfamilienhaus betreten haben. Ein Bewohner bemerkte den Eindringling und bat ihn, das Haus zu verlassen. Weil der Aargauer dem nicht nachkam, wurde er zur Türe hinausbugsiert. Nun muss der Aargauer für die beiden Vorfälle bezahlen.

Er wurde wegen Hausfriedensbruchs und mehrfacher Beschimpfung per Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe von 900 Franken verurteilt. Dies aufgeschoben bei einer Probezeit von zwei Jahren. Dazu kommen eine Busse in Höhe von 500 Franken und Gebühren von insgesamt 836 Franken. Allfällige Zivilforderungen werden auf den Zivilweg verwiesen. Das Urteil wird im Strafregister eingetragen.

Doch damit nicht genug: Laut der «Aargauer Zeitung» wurde vor kurzem noch ein weiterer Strafbefehl rechtsgültig. Der 57-Jährige hatte mit dem Velo ein Lichtsignal bei einer Baustelle missachtet und muss nun obendrauf noch eine Busse und Gebühren von 260 Franken bezahlen.

veröffentlicht: 7. Oktober 2024 12:20
aktualisiert: 7. Oktober 2024 12:20
Quelle: ArgoviaToday

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