Die Reiterin war zusammen mit einer Kollegin Ende November 2023 am Nachmittag auf einem Ausritt im Bezirk Lenzburg, als sie auf einen 69-jährigen Mann trafen, der mit seiner Enkeltochter im Kinderwagen und einem freilaufenden Schäferhund unterwegs war.
Als der Hund die Pferde erblickte, begann er zu bellen und näherte sich den Tieren. Eines erschrak derart, dass es sich umdrehte und in die entgegengesetzte Richtung davon galoppierte. Die Reiterin wurde davon überrascht und stürzte vom Pferd. Dabei wurde sie leicht verletzt, wie es in einem Strafbefehl der Aargauer Staatsanwaltschaft heisst.
Hundehalter hätte Unfall verhindern können
Der Hundehalter war seiner Pflicht, den Hund davon abzuhalten, Menschen und Tiere nicht zu gefährden oder übermässig zu belästigen, nicht genügend nachgekommen, kommt die Staatsanwaltschaft zum Schluss. Er hatte das Tier schlicht nicht unter Kontrolle. Als langjähriger Hundehalter hätte er jedoch voraussehen müssen, dass der Schäferhund während des Spaziergangs auf Pferde reagieren könnte. Erst recht, wenn der Hund regelmässig mit einem Kinderwagen unterwegs ist, den er zu beschützen versucht. Zudem ist allgemein bekannt, dass Pferde Fluchttiere sind. Dass die Reiterin in dieser Situation vom Pferd fällt, war deshalb ebenfalls absehbar.
Verhalten kostet Halter viel Geld
Die Staatsanwaltschaft ist der Meinung, dass der Unfall verhindert hätte werden können, wenn der Schäferhund an der Leine gewesen wäre und er den Pferden ausgewichen wäre. Sie verurteilt den 69-Jährigen deshalb zu einer Busse von 300 Franken. Ausserdem muss er Gebühren und Kosten von knapp 500 Franken übernehmen.