Der Prozess gegen die Mutter und zwei Gehilfinnen fand Ende Oktober statt. Aus Platzgründen wurde die Verhandlung in den Saal des Solothurner Obergerichts verlegt, obwohl das Amtsgericht Dorneck-Thierstein zuständig ist. Am Freitag ist nun das Urteil bekanntgegeben worden.
Knabe zu bekanntem Reichsbürger gebracht
Die Mutter wurde zu 17 Monaten Haft bedingt verurteilt, wie es die Staatsanwaltschaft verlangt hatte. Das Kindswohl sei gefährdet gewesen, beim bekannten deutschen «Reichsbürger» Maximilian Eder hätten desolate Zustände geherrscht, sagte die Gerichtspräsidentin. Weil sie den Vater zudem zu Unrecht des Kindsmissbrauchs beschuldigte, wird sie auch wegen übler Nachrede verurteilt.
Die Mutter hatte den Knaben nach den Herbstferien nicht zum Vater zurückgebracht, der in Hofstetten im Schwarzbubenland lebte. Nach gut einem Monat wurde das Kind in Bayern gefunden und wieder zum Vater zurückgebracht. Er hat das Sorgerecht für den Knaben. In der Corona-Zeit war es zwischen den Eltern zu immer grösseren Differenzen gekommen, ein klares Motiv konnte das Gericht aber nicht erkennen.
Auch Gehilfinnen verurteilt
Auch die beiden Gehilfinnen der Mutter wurden verurteilt, eine zu 14 Monaten, die andere zu 7 Monaten bedingt. Sie waren in die Kindsentführung involviert.
Neben der bedingten Strafe muss die verurteilte Mutter auch gegen 30'000 Franken Gerichtskosten bezahlen.
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