Es war an einem Mittwoch im März 2024 kurz vor 23 Uhr. Der heute 40-jährige Mann aus Eritrea wartete am Bahnhof Turgi auf den Zug. Als die S-Bahn in Richtung Baden eintraf, stieg er ein und setzte sich in einem Zugabteil schräg gegenüber einer Frau, die bereits dort sass.
Wie einem Strafbefehl der Aargauer Staatsanwaltschaft zu entnehmen ist, begann der Mann kurz darauf mit der Frau zu sprechen. Dabei berührte er mit seiner rechten Hand ihr Bein und auch ihre Brust. Obwohl die Frau ihrem Gegenüber deutlich machte, dass sie nicht angefasst werden möchte, liess der Mann nicht von ihr ab. Als sie sich erhob, um aus dem Zug auszusteigen, fasste der 40-Jährige mit der Hand an ihr Gesäss.
Der Verurteilte «wusste, hielt es jedoch zumindest für möglich und nahm in Kauf, dass sich die geschädigte Person durch seine Handlungen sexuell belästigt fühlte», heisst es im Strafbefehl weiter. Er habe wissentlich und willentlich gehandelt.
Die Aargauer Staatsanwaltschaft verurteilte den 40-Jährigen deshalb nun wegen sexueller Belästigung zu einer Busse von 500 Franken. Hinzu kommen Gebühren und weitere Kosten in der Höhe von insgesamt 570 Franken. Er musste also einen Betrag von total 1070 Franken für sein Vergehen bezahlen.
Die Frau stellte für die sexuelle Belästigung auch eine Schadenersatzforderung. Die Höhe dieser Forderung geht aus dem Strafbefehl jedoch nicht hervor. Die Staatsanwaltschaft verweist auf den Zivilweg.
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