Aargau/Solothurn

Verbrecherjagd ausserhalb des Kantons: Was darf die Kantonspolizei Aargau über die Grenzen hinaus?

Verbrecherjagd

Wann darf die Kantonspolizei über die (Kantons-)Grenzen hinaus?

· Online seit 21.10.2023, 16:57 Uhr
Ein 24-Jähriger entzieht sich einer Polizeikontrolle im Aargau und flüchtete mit einem gestohlenen Fahrzeug. In Solothurn konnte er dann durch die Kantonspolizei Aargau angehalten werden. Aber wann dürfen die Kantonspolizisten im Nachbarkanton oder im Ausland den flüchtige Verdächtige verfolgen?
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Der Kanton Aargau hat viele Nachbarn: Da sind die Kantone Basel-Landschaft, Solothurn und Bern im Westen, Luzern im Süden und die Kantone Zug und Zürich im Osten. Dazu kommen 66 Kilometer Landesgrenze, die den Aargau mit Deutschland verbindet. Da kommt es immer wieder vor, dass die Kantonspolizei Aargau auch mal über die Kantonsgrenzen muss. So auch in einem Fall im Mai 2023, bei dem eine Person auf Drogen ohne Fahrausweise in einem gestohlenen Auto vor einer polizeilichen Kontrolle geflüchtet und in Solothurn durch die Kapo Aargau angehalten worden ist.

Gesetze, Verordnungen und Übereinkommen

Damit die Kantonspolizei Aargau in einem anderen Kanton oder sogar in einem anderen Land jemanden verfolgen kann, braucht es sowohl polizeiliche als auch justizielle Rechtshilfe. Diese sind in verschiedenen Gesetzen, Verordnungen und internationalen Übereinkommen wie dem Schengener Abkommen geregelt. Je nach Fall und den jeweiligen Umständen des Ereignisses kommen diese unterschiedlichen und ausführlichen Bestimmungen zur Anwendung und entscheiden, was alles unternommen werden kann.

Ein wichtiger Bestandteil bei der Verfolgungsjagd ausserhalb der Kantonsgrenzen ist die sogenannte Nacheile. Diese berechtigt die Polizei in dringenden Fällen, eine beschuldigte Person über die eigentlichen Grenzen hinaus zu verfolgen und dort anzuhalten. Damit kann die flüchtende Person verdächtig oder bereits verurteilt sein. Für eine mögliche anschliessende Festnahme muss die angehaltene Person dann aber der zuständigen Behörde übergeben werden. Dies bedeutet, dass die Kantonspolizei Aargau nicht im Alleingang jemanden ausserhalb des Kantons festnehmen kann. Sie darf verdächtige oder verurteilte Personen aber anhalten. Dieselben Bestimmungen gelten grundsätzlich auch für die Nacheile über die Landesgrenze hinweg, soweit dies keine völkerrechtlichen Verträge verletzt.

Hervorragende und unkomplizierte Zusammenarbeit

Bernhard Graser vom Mediendienst der Kantonspolizei Aargau verrät, dass es in der Praxis regelmässig zu solchen Situationen kommen kann. Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenker entziehen sich aus unterschiedlichen Gründen immer wieder polizeilichen Anhaltung. Bei der Flucht überschreiten sie dann dabei die Kantonsgrenze. «Am häufigsten passiert das im Aargau über die Autobahn», erklärt Graser auf Anfrage. Nur vereinzelt fliehen flüchtende Personen abseits der Autobahn in einen Nachbarkanton. «Eine Flucht nach Deutschland ist recht selten», sagt Graser. Da der Rhein eine natürliche Grenze zwischen dem Aargau und Deutschland bildet, bleiben bloss die vorhandenen Brücken als Fluchtmöglichkeit.

Trotz diesen Gegebenheiten gab es bereits mehrere Fälle, in denen die deutsche Polizei eine flüchtige Person im grenznahen Raum auf Schweizer Boden anhalten konnte, verrät Bernhard Graser. Das Gleiche gelte aber auch für die Kantonspolizei Aargau, welche auf deutschem Hoheitsgebiet schon Menschen in Handschellen legen und abführen konnte. Graser betont, dass dank einer hervorragenden Zusammenarbeit solche Fälle in aller Regel unkompliziert geregelt werden können. 

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veröffentlicht: 21. Oktober 2023 16:57
aktualisiert: 21. Oktober 2023 16:57
Quelle: ArgoviaToday

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