Aargau/Solothurn
Zurzibiet

Zurzibiet: Aargauer nimmt Fremden seine Fussball-Jacke des FC St. Gallen ab und wird verurteilt

Strafbefehl

Aargauer nimmt Velofahrer FCSG-Jacke ab – weil er damit «provoziert»

· Online seit 25.03.2024, 18:17 Uhr
An einem Freitagabend vergangenen Oktober hat ein 23-jähriger Aargauer einem Mann im Zurzibiet auf seinem Velo angehalten und aufgefordert, ihm seine FC-St.Gallen-Jacke zu übergeben. Als Grund gab der 23-Jährige an, der Mann würde mit der Jacke provozieren. Nun wurde der Aargauer verurteilt.
Anzeige

Ein 23-jähriger Aargauer ist an einem Freitagabend im Oktober 2023 als Beifahrer in seinem BMW im Zurzibiet unterwegs gewesen. Der Fahrer des Autos ist bisher noch unbekannt. Die beiden sind in eine Strasse abgebogen, stoppten dort plötzlich, stiegen aus dem BMW aus und liefen geradewegs auf den Geschädigten zu. Dieser war zu dem Zeitpunkt mit seinem Velo auch auf der Strasse unterwegs.

Die beiden Männer befahlen dem Velofahrer abzusteigen, was dieser auch tat. Gemäss eines Strafbefehls der Aargauer Staatsanwaltschaft trat der 23-jährige Beschuldigte als Wortführer auf und verlangte von dem Geschädigten, dass dieser seine FC-St.Gallen-Jacke ausziehen soll. Schliesslich «ist das eine Szene-Jacke und er provoziert damit», heisst es im Strafbefehl weiter. Obwohl der Velofahrer versuchte, mit gutem Zureden die Situation zu beschwichtigen, liess der Aargauer nicht von seiner Forderung ab. Im Gegenteil, er wiederholte diese mit Nachdruck. Um eine Eskalation der Situation zu verhindern, sah sich der Velofahrer genötigt, seine Jacke auszuhändigen.

Scan den QR-Code

Du willst keine News mehr verpassen? Hol dir die Today-App.

Der 23-Jährige nahm die Jacke an sich und verliess den Ort des Geschehens. Dazu hat er die Jacke auch später nicht wieder zurückgegeben. Nun muss sich der Beschuldigte wegen geringfügiger Sachentziehung verantworten. Er wurde zu einer bedingten Geldstrafe in Höhe von 1200 Franken verurteilt – dies bei einer Probezeit von zwei Jahren. Dazu muss er eine Busse in Höhe von 300 Franken wie auch eine Strafbefehlsgebühr von 800 Franken und Polizeikosten von 48 Franken zahlen.

veröffentlicht: 25. März 2024 18:17
aktualisiert: 25. März 2024 18:17
Quelle: ArgoviaToday

Anzeige

Mehr für dich

Anzeige
Anzeige
argoviatoday@chmedia.ch