Der als Brian bekannt gewordene junge Mann erhält vom Bezirksgericht Zürich eine Genugtuung von 1000 Franken zugesprochen. Er klagte gegen den Kanton Zürich wegen unrechtmässigen Haftbedingungen im Gefängnis Pfäffikon und forderte Schadenersatz und Genugtuung. Das Bezirksgericht Zürich hiess die Klage am 11. März 2022 teilweise gut, wie das Bezirksgericht am Dienstag in einer Mitteilung bekannt gibt.
Das Gericht stützt sich bezüglich der Hafbedingungen auf den Schlussbericht vom 23. Mai 2017 in der Administrativuntersuchung Gefängnis Pfäffikon. Der Kläger forderte eine Genugtuung von 40'000 Franken. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es kann beim Obergericht des Kantons Zürich angefochten werden.
(sib)