Das Abstimmungsresultat hatte sich in den letzten Monaten abgezeichnet. In absoluten Zahlen waren es schliesslich 1'811'800 gegen 1'390'400 Stimmen. Mit Basel-Stadt hat ein einziger Kanton das Gesetz abgelehnt - mit 45,1 Prozent Ja-Stimmen zu 54,9 Nein-Stimmen.
Im Kanton Wallis war mit 65 Prozent die Zustimmung zum Gesetz am deutlichsten, in Appenzell Innerrhoden mit 50 Prozent am tiefsten. Der Kanton Bern sagte mit 54,8 Prozent Ja, Zürich mit 54,5 Prozent, Genf mit 56 Prozent und St. Gallen mit 56,5 Prozent. Die Stimmbeteiligung lag bei 58,8 Prozent.
In der Westschweiz war die Zustimmung insgesamt leicht höher als in den Deutschschweizer Kantonen. Dies dürfte auch mit der Nähe zu Frankreich und den dortigen Diskussionen und Massnahmen gegen den Terrorismus zu tun haben. Frankreich ist in Europa eines der am stärksten vom Terrorismus betroffenen Länder.
Das Abstimmungsresultat bestätigt auch den Trend der vergangenen Jahre: Es ist nicht das erste Mal, dass sich die Stimmenden für mehr Sicherheit zum Nachteil von grundrechtlichen Überlegungen aussprechen: Bei der Ausschaffungsinitiative (2010), der Minarett-Initiative (2009) und der Verwahrungsinitiative (2004) war es genau so. 2016 wurde das Nachrichtengesetz mit 65,5 Prozent angenommen und 1998 die «S.o.S.-Initiative ‹Schweiz ohne Schnüffelpolizei›» mit 75,4 Prozent abgelehnt.
Präventive Massnahmen
Mit dem Anti-Terror-Gesetz erhält die Polizei ein Instrument, um gegen sogenannte Gefährderinnen und Gefährder vorzugehen - auch wenn diese nicht gegen Strafrecht verstossen haben. Solche Präventivmassnahmen gab es bisher ausschliesslich bei der häuslichen Gewalt und dem Hooliganismus. Seit 2015 geht der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) auch in der Schweiz von einer erhöhten Terrorbedrohung aus.
Zu den Massnahmen zählen Gesprächsteilnahme- und Meldepflicht, Kontaktverbot, Ausreiseverbot, Rayonverbote, Hausarrest, elektronische Überwachung und Ausschaffungshaft. Die Massnahmen können bereits gegen 12-Jährige verhängt werden, ein Hausarrest ab 15 Jahren. Darüber hinaus erhält das Bundesamt für Polizei (Fedpol) die Möglichkeit, im Internet und in elektronischen Medien verdeckt zu fahnden.
Das Referendum gegen das Gesetz ergriffen die Jungparteien der Grünen und Grünliberalen, die Jungsozialisten (Juso) sowie die Piratenpartei.
Sicherheit und Freiheit
Das Anti-Terror-Gesetz war umstritten, weil es gleich in mehrere in der Bundesverfassung und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verankerte Grundrechte eingreift. Solche Eingriffe sind nur erlaubt, wenn sie verhältnismässig sind.
Grüne, SP, Grünliberale und Nichtregierungsorganisationen kritisierten das Gesetz scharf. Sie stellten zwar nicht in Frage, dass es Massnahmen gegen den Terrorismus braucht, erachteten aber das geltende Recht als ausreichend.
Sie warnten vor willkürlichen Eingriffen in die Freiheit. Das Gesetz fördere die Sicherheit in der Schweiz nicht, sondern gefährde sie. Das Gesetz greife in grundlegende Freiheiten ein und verstosse gegen die Uno-Kinderrechtskonvention.
Um einer willkürlichen und unverhältnismässigen Anwendung des PMT-Gesetzes entgegenzuwirken, ist im Gesetz festgelegt, dass Betroffene die Massnahmen beim Bundesverwaltungsgericht anfechten können. Der Hausarrest muss zudem von einem Zwangsmassnahmengericht bestätigt werden. Alle Massnahmen sind zeitlich begrenzt. SVP, FDP und Mitte-Partei unterstützten das Gesetz.
Finanzielle Auswirkungen
Um die neuen Massnahmen umzusetzen, geht der Bund von einmaligen Investitionskosten in die polizeilichen Informationssysteme des Fedpol von 71'000 Franken aus. Um die Überwachungsmassnahmen anzuwenden, sind Investitionen von 500'000 Franken nötig. Der Unterhalt des Systems kostet jährlich 100'000 Franken.
Beim Fedpol müssen fünf neue Vollzeitstellen geschaffen werden. Diese sollen sukzsessive auf neun Stellen aufgestockt werden. Das Fedpol schätzt, dass bei unveränderter Bedrohungslage in bis zu 30 Fällen pro Jahr Massnahmen nach dem PMT-Gesetz erlassen werden.
Kantone in der Pflicht
Angeordnet werden di werden die Massnahmen jeweils vom Fedpol, umgesetzt werden sie jedoch von den Kantonen. Diese müssen nun eine Stelle benennen, die bei Präventivmassnahmen gegen Gefährder mit dem Fedpol zusammenarbeitet.
In einigen Kantonen bestehen bereits Strukturen für Bedrohungs- oder Case-Managements, andere Kantone werden diese aufbauen müssen. Je nach Grösse der bereits etablierten Strukturen ist mit unterschiedlichen Kosten zu rechnen, die die Kantone tragen müssen. Auch die Kosten für die Umsetzung der Massnahmen liegen bei den Kantonen.
Die Kantone wiesen in der Vernehmlassung darauf hin, dass eine elektronische Überwachung und Mobilfunklokalisierung zeit-, personal- und damit kostenintensiv sein könne. Einige Kantone wollten dem Gesetz deshalb nur zustimmen, wenn der Bund die Kosten für den Vollzug der präventiv-polizeilichen Massnahmen übernimmt. Die Vorlage geht jedoch vom Grundsatz aus, dass die Kantone die Kosten des Vollzugs selbstständig tragen.