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Unterschriftensammlungen sollen wie geplant weiterlaufen

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Unterschriftensammlungen sollen wie geplant weiterlaufen

13.09.2024, 15:27 Uhr
· Online seit 13.09.2024, 14:18 Uhr
Keine Nachkontrollen und Sistierungen hängiger Initiativen und Referenden: Laufende Unterschriftensammlungen sollen wie geplant weiterlaufen. Der Bundesrat verzichtet nach dem Bekanntwerden von mutmasslichen Betrugsfällen auf drastische notrechtliche Massnahmen.

Quelle: CH Media Video Unit / Linus Bauer

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Sistierungen hängiger Initiativen und Nachkontrollen der Unterschriften für Volksbegehren, die zustande gekommen, aber noch nicht zur Abstimmung gelangt sind, seien nicht vorgesehen, teilte der Bundesrat am Freitag mit. «Beides wäre rechtlich problematisch und hätte politische Unsicherheit zur Folge.»

«Es liegen bis heute keine belastbaren Indizien dafür vor, dass Volksbegehren nur dank gefälschter Unterschriften zustande gekommen wären», hielt der Bundesrat fest. Er stützt damit die Analyse und die Vorschläge der Bundeskanzlei.

«Bedingungen für Notrecht nicht erfüllt»

Den Behörden fehlten überdies die rechtlichen Grundlagen sowohl für die Sistierung der Behandlung von Volksinitiativen wie für die Nachkontrolle von Unterschriften, schrieb die Landesregierung. «Die Bedingungen, um per Notrecht entsprechende Grundlagen zu schaffen, sind nicht erfüllt.»

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Nachkontrollen würden laut dem Bundesrat eine stichprobenartige Nachbefragung bei denjenigen Personen voraussetzen, deren Unterschrift für eine Volksinitiative von der Gemeinde bescheinigt und von der Bundeskanzlei als gültig gezählt wurde. «Solche Nachkontrollen wären von beschränkter Aussagekraft.»

Sie wären den Angaben der Landesregierung zufolge zudem staatspolitisch problematisch, weil sie den von gesetzlichen Fristen getakteten Behandlungsprozess der aktuell hängigen Volksinitiativen stark verzögern und infrage stellen würden. Auch die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N) hatte sich vor einer Woche gegen die Nachkontrolle von Unterschriften ausgesprochen.

Weitere Massnahmen dürften folgen

Die direktdemokratischen Instrumente und Prozesse sollten gewahrt und nicht eingeschränkt werden, schrieb der Bundesrat weiter. Der Bundesrat will den unlauteren Praktiken bei Unterschriftensammlungen für Volksbegehren stattdessen mit strafrechtlicher Verfolgung, Prävention sowie Verbesserung der Abläufe entgegentreten.

Die Bundeskanzlei wird gemäss Mitteilung demnächst einen Runden Tisch einberufen. Die an den Unterschriftensammlungen und -kontrollen beteiligten Parteien, Verbände, Komitees, Sammelorganisationen und Behörden sollen die derzeitigen Prozesse analysieren und mögliche Massnahmen zur Vermeidung von Missbrauch konkretisieren.

«Eines der Ziele ist die Entwicklung effizienter und pragmatischer Standards, zu deren Einhaltung die Akteure sich selber verpflichten», schrieb der Bundesrat weiter. Auf diese Weise könne schnell Transparenz geschaffen werden darüber, woher Unterschriften stammen und von wem und auf welche Weise sie gesammelt wurden. Für die Einführung obligatorischer Transparenzmassnahmen fehle derzeit eine rechtliche Grundlage.

Affäre weitet sich aus

Laut dem Bundesrat soll auch die Zusammenarbeit mit der Wissenschaft gesucht werden, um die Möglichkeit technischer Lösungen zu prüfen, die Unterschriftensammlungen gegen Missbrauch und Betrug besser schützen könnten.

Die Verdachtsfälle von mutmasslich gefälschten Unterschriften und unlauteren Praktiken bei Unterschriftensammlungen publik gemacht hatte eine Tamedia-Recherche Anfang September. Kommerzielle Unternehmen sollen beim Sammeln von Unterschriften für Volksinitiativen betrogen haben.

Gut eine Woche nach den ersten Berichten erhielt die Affäre Anfang dieser Woche einen neuen Dreh: Laut der Bundeskanzlei sollen gewisse Organisationen, die für Geld Unterschriften sammeln, dies ohne Auftrag getan und Komitees zum Kauf dieser nicht bestellten Unterschriften gedrängt haben. Namen der Organisationen nannte sie nicht, informierte aber Komitees von Volksinitiativen und Referenden im Sammelstadium und sicherte ihnen Unterstützung zu.

Politische Aufarbeitung

Im von verschiedenen Medien bezeichneten «Unterschriften-Bschiss» ermittelt die Bundesanwaltschaft. Mit der Rolle der Bundeskanzlei befassen sich die von der Geschäftsprüfungskommission des Ständerats (GPK-S) eingeleiteten Abklärungen. Sie will wissen, ob und wie die Bundeskanzlei ihre Aufgabe wahrgenommen hat.

Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N) wiederum hat die Geschäftsprüfungskommission der grossen Kammer eingeladen, den Fall genauer unter die Lupe zu nehmen. Sie diskutierte auch über Anträge für Gesetzesänderungen, lehnte diese aber vorerst ab. Zunächst sollten die verschiedenen Strafuntersuchungen abgewartet werden.

(sda/osc)

Der Liveticker zum Nachlesen:

veröffentlicht: 13. September 2024 14:18
aktualisiert: 13. September 2024 15:27
Quelle: ZüriToday

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