Der 27-jährige Autofahrer war am Dienstagabend gegen 19 Uhr auf der B316 in Rheinfelden-Nollingen unterwegs, wie das Polizeipräsidium Freiburg in einer Mitteilung schreibt. Auf dem Armaturenbrett hatte er ein Blaulicht angebracht, das über den Zigaretten-Anzünder mit Strom versorgt wurde.
Offenbar wurden andere Verkehrsteilnehmer misstrauisch, denn die echte Polizei wurde über den SUV mit Blaulicht informiert. Eine Streife konnte ihn schliesslich ausfindig machen und anhalten. Das Blaulicht wurde aus dem Auto entfernt. Gegen den 27-jährigen Lenker wird nun ermittelt.
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Auch in der Schweiz hätte der Autofahrer übrigens ein Problem, denn Blaulichter dürfen nur in bestimmten Fahrzeugen angebracht werden. Dazu zählen Fahrzeuge der Feuerwehr, der Polizei, der Sanität, des Zolls und ihnen gleichgestellte Fahrzeuge (Bevölkerungs- oder Zivilschutz), wie es in der Verordnung des UVEK über Blaulichter und wechseltönige Zweiklanghörner heisst. Die Anbringung muss im Fahrzeugausweis eingetragen werden.
Privatfahrzeuge dürfen mit einem Blaulicht ausgestattet werden, wenn sie beispielsweise von hauptberuflichen Angehörigen der Feuerwehr in leitender Stellung im Pikettdienst, von Polizisten in Pikettdienst oder von Notärzten gefahren werden. Auch private Einsatzfahrzeuge für die Ölwehr und den Schutz vor atomaren, biologischen und chemischen Gefährdungen dürfen damit ausgerüstet werden. Doch auch dann darf das Blaulicht nicht einfach so eingeschaltet werden. Bei privaten Fahrten müssen abnehmbare Blaulichter entfernt werden.