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Argovia-Tankstelle in Nussbaumen überfallen – Staatsanwaltschaft fordert 4 Jahre Gefängnis

Nussbaumen

Argovia-Tankstelle überfallen – Staatsanwaltschaft fordert 4 Jahre Gefängnis

04.10.2024, 12:13 Uhr
· Online seit 04.10.2024, 10:27 Uhr
Im Februar 2024 ist die Argovia-Tankstelle in Nussbaumen überfallen worden. Zur Ergreifung des Täters ordnete die Aargauer Staatsanwaltschaft eine Öffentlichkeitsfahndung an, anhand von Überwachungsbildern suchte sie nach dem Unbekannten. Ende Juni wurde der Mann gefasst, jetzt steht die Anklage.
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Der Überfall geschah am 16. Februar 2024 im Shop der Argovia-Tankstelle in Nussbaumen. Ein Mann betrat den Ladenbereich, zog ein Messer und begab sich damit direkt hinter die Theke. Er ging auf die Mitarbeiterin hinter der Kasse zu und bedrohte sie. Dabei hielt er ihr auch das Messer an den Hals. Nach einem kurzen Gerangel öffnete die Frau die Ladenkasse, sodass der Mann mehrere tausend Franken entwenden und anschliessend flüchten konnte. Die Frau wurde beim Überfall verletzt.

Quelle: Tele M1 (Archivbeitrag vom 17. Februar 2024)

Weil die Aargauer Staatsanwaltschaft alle Ermittlungsansätze ausgeschöpft hatte und den unbekannten Täter trotzdem nicht gefunden hatte, ordnete sie im April eine Öffentlichkeitsfahndung an und veröffentlichte Überwachungsbilder mit dem Täter – zuerst verpixelt, dann unverpixelt. Dank mehreren Hinweisen konnte der Täter Ende Juni gefasst werden. Es handelte sich um einen 35-jährigen Mann aus Kroatien. Laut einer Mitteilung der Aargauer Staatsanwaltschaft gestand er den Raub in der Argovia-Tankstelle bei der Einvernahme. Adrian Schuler, Sprecher der Staatsanwaltschaft, präzisiert gegenüber Tele M1, dass der Beschuldigte die Öffentlichkeitsfahndung gar nicht mitbekommen hatte.

Anklage fordert 4 Jahre Gefängnis

Nun hat die Staatsanwaltschaft den 35-Jährigen wegen qualifizierten Raubes, Fahrens ohne Berechtigung, mehrfachem Missbrauchs von Ausweis und Schildern sowie geringfügigen Diebstahls angeklagt. Mit der Anklage am Bezirksgericht Baden fordert sie eine 4-jährige Freiheitsstrafe sowie eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 30 Franken (3600 Franken). Obendrauf fordert sie noch eine Busse in der Höhe von 900 Franken.

Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt für ihn die Unschuldsvermutung.

veröffentlicht: 4. Oktober 2024 10:27
aktualisiert: 4. Oktober 2024 12:13
Quelle: ArgoviaToday

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