Thuja-Prozess: Der Lebensbaum muss weg
Quelle: TeleM1
Laut Rita Rufli wohnen die Nachbarn seit knapp 30 Jahren nebenan. In all dieser Zeit hätte der Baum nie gestört – bis jetzt. Weil die Thuja zu nahe an der Grenze steht und zu viel Schatten gibt, störten sich die Nachbarn plötzlich über den 15 Meter hohen Lebensbaum. Für die 82-Jährige völlig unverständlich: «Er stört ja eigentlich niemanden wirklich. Es kommt kein Ästchen, rein total nichts, zu den Nachbarn rüber», so die Seniorin gegenüber Tele M1.
Thuja zu gross und zu nahe an der Grenze
Um die Situation besser einschätzen zu können, kam deshalb am Mittwochnachmittag ein Richter in Rita Ruflis Garten, um sich einen Augenschein vor Ort zu nehmen. Nur etwas später folgte dann das Urteil vom Bezirksgericht Lenzburg. Dieses gab den Klägern recht, der Baum muss weg. Laut dem Urteil ist die Gesetzeslage klar, die Thuja bräuchte einen Mindestabstand von fünf Metern, zudem darf sie nicht höher als sechs Meter sein. Deshalb hat die Rentnerin nun sechs Monate Zeit, um den alten Lebensbaum zu fällen. Zudem muss die Gerichtskosten von gut 3500 Franken übernehmen.
Gegenüber Tele M1 wollten die Nachbarn von Rita Rufli keine Stellung zum Thuja-Prozess nehmen.
(red.)