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30-Jähriger entfernt Aargauerin Tampon, während sie schläft

Bezirk Baden

Während sie schlief: 30-Jähriger entfernt Frau Tampon

30.10.2023, 10:51 Uhr
· Online seit 26.10.2023, 16:15 Uhr
Während eine Frau bei einem 30-Jährigen übernachtete, belästigte dieser sie mehrere Male sexuell. Das, obwohl sie ihn zuvor aufgefordert hatte, sie in Ruhe zu lassen. Jetzt wurde er von der Staatsanwaltschaft zu einer Busse verurteilt.
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Das Opfer und der 30-jährige Straftäter aus dem Bezirk Baden lernten sich im Sommer 2022 kennen. Bevor sich die Tat ereignete, hatte sie bereits mehrere Male bei ihm übernachtet. Mitte März 2023 schlief sie ein weiteres Mal beim Täter in der Wohnung.

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Tampon während Schlaf entfernt

Die Frau wachte jedoch in der Nacht auf, als sie Berührungen zwischen ihren Beinen verspürte. So steht es in einem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau. Zu diesem Zeitpunkt lag sie auf dem Rücken und war lediglich mit einem T-Shirt und Unterwäsche bekleidet. Sie stellte fest, dass sich der Kopf des 30-Jährigen unter der Decke in der Nähe ihres Intimbereichs befindet. Da sie sich mitten in ihrer Periode befand, forderte sie den Mann auf, dass er seinen Kopf von ihrem Intimbereich entfernt. Er kam ihrer Aufforderung nach und das Opfer vergewisserte sich, dass sich ihr Tampon noch in der Scheide befand. Als sie sich dessen sicher war, schlief sie wieder ein.

Doch der Mann belästigte die Frau erneut und entfernte irgendwann in der Nacht den Tampon der Frau, ohne dass sie eingewilligt hatte. Das, obwohl er gewusst haben musste, dass sich die Frau dadurch sexuell belästigt fühlte. Was der Mann mit dem Tampon machte, geht aus dem Strafbefehl nicht hervor. Die Frau bemerkte die Tat am nächsten Morgen und zeigte den Mann an.

Wegen sexueller Belästigung verurteilt

Mit seiner Tat beging der 30-Jährige sexuelle Belästigung. Weiter war ihm bewusst, dass die Frau mit seiner Tat nicht einverstanden war. Er wird von der Staatsanwaltschaft zu einer Busse von 1000 Franken verurteilt. Hinzu kommen Gebühren in der Höhe von über 700 Franken. Weiter besteht für das Opfer die Möglichkeit, über den Zivilweg Schadenersatz einzufordern.

veröffentlicht: 26. Oktober 2023 16:15
aktualisiert: 30. Oktober 2023 10:51
Quelle: ArgoviaToday

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