Aargau/Solothurn
Baden/Brugg

Staatsanwalt fordert Höchststrafe – Verteidiger einen Freispruch

Plädoyers

Tötungsdelikt Hausen: Höchststrafe und Freispruch beantragt

10.06.2021, 15:25 Uhr
· Online seit 09.06.2021, 13:58 Uhr
Vor dem Bezirksgericht Brugg hat im Mordprozess um das zweifache Tötungsdelikt von Hausen am Mittwoch der Staatsanwalt eine lebenslängliche Freiheitsstrafe wegen Mordes gefordert. Der Verteidiger plädierte auf Freispruch wegen Notwehr. Das Urteil folgt am Donnerstag.
Anzeige

Falls das Gericht die Tat nicht als Mord, sondern als vorsätzliche Tötung einstufe, sei der Beschuldigte zu 20 Jahren Freiheitsentzug zu verurteilen, sagte der Ankläger. Nach Verbüssung der Freiheitsstrafe solle der heute 58-jährige Kosovare für 15 Jahre des Landes verwiesen werden.

Für den Verteidiger war klar, dass sein Mandant in einer Ausnahmesituation aus Notwehr und damit nicht schuldhaft gehandelt habe. Für die erstandene Haft habe er Anrecht auf eine Entschädigung von 250'000 Franken.

In seinem Schlusswort gab der Beschuldigte seinem Bedauern über das Vorgefallene Ausdruck. Er bat um Entschuldigung dafür, dass er gehandelt habe, wie er es geschildert habe. Dabei sei «kein Wort gelogen» gewesen.

«Akute Lebensgefahr»

Der Beschuldigte habe sich durch den Angriff in akuter Lebensgefahr befunden, sagte der Verteidiger. «Mit letzter Kraft» habe er sich retten können.

Von Anfang an sei jedoch die Staatsanwaltschaft von der These des eifersüchtigen Ehemanns ausgegangen, der seine Frau umgebracht habe. Man habe die Aussagen seines Mandanten nicht ernst genommen. Dabei habe er «von Anfang an die Wahrheit gesagt». Auch aus den Ermittlungsergebnissen lasse sich nichts Nachteiliges gegen seinen Mandanten schliessen.

«Aus purem Egoismus»

Für den Staatsanwalt steht allerdings angesichts der Fundsituation und der Spurenlage «mit absoluter Sicherheit» fest, dass der Beschuldigte am Morgen des 8. Januar 2018 in der Familienwohnung in Hausen AG seine 38-jährige Frau und deren 31-jährige Schwester mit zwei beziehungsweise drei «bewusst und gewollt» ausgeführten Messerstichen in den Brustkorb getötet habe.

Dabei habe er mit direktem Vorsatz gehandelt. Er habe die Tat «aus purem Egoismus» geplant und skrupellos ausgeführt. Anschliessend habe er falsche Spuren gelegt - er habe etwa der toten Schwägerin ein Messer in die Hand gelegt.

Er habe die von der Frau angestrebte Scheidung verhindern und sich für deren Fremdgehen rächen wollen. Die Schwägerin habe er als Tatzeugin aus dem Weg geräumt.

Bei Gerangel verletzt

Laut dem Verteidiger kann es dagegen gar nicht anders gewesen sein, als von seinem Mandanten geschildert. Demnach hätten die beiden mit Messern bewaffneten Frauen an jenem Morgen den noch im Bett dösenden Mann angegriffen. Dem Beschuldigten sei es gelungen, den Angriff der beiden abzuwehren und ihnen die Messer zu entwinden. Im Laufe des Gerangels sei es zu den tödlichen Verletzungen gekommen.

Auch die kriminaltechnischen Erkenntnisse sprächen nicht gegen die Version seines Mandanten. So sei etwa eine DNA-Spur kein Beweis, sondern bloss ein Indiz für eine Täterschaft oder für die Anwesenheit einer Person am Tatort. Auch könnten bei Sicherung und Verpackung eines Objekts Fehler vorkommen.

Hohe Genugtuungen gefordert

Die Rechtsvertreterin der drei Kinder des Beschuldigten und dessen getöteter Ehefrau verlangte Genugtuung von je 50'000 Franken. Die drei hätten durch die Tat nicht nur die Mutter sondern auch ihr Zuhause und ihr gesamtes Familiengefüge verloren, sagte sie.

Die Vertreterin der sieben Angehörigen der getöteten Schwestern forderte Schadenersatz von total rund 28'000 Franken und Genugtuungen von insgesamt mindestens 300'000 Franken. Beide forderten die Verurteilung des Beschuldigten gemäss den Anträgen der Anklage.

veröffentlicht: 9. Juni 2021 13:58
aktualisiert: 10. Juni 2021 15:25
Quelle: sda

Anzeige

Am meisten gelesen

Mehr für dich

Anzeige
Anzeige
argoviatoday@chmedia.ch