Aargau/Solothurn

Grosser Rat: Aargauer Verkehrssteuer wird nach 50 Jahren neu ausgerichtet

Grosser Rat

Keine PS-Steuer: Aargauer Verkehrssteuer wird nach 50 Jahren neu ausgerichtet

· Online seit 25.06.2024, 15:06 Uhr
Die Verkehrssteuer für Fahrzeuge wird ab dem Jahr 2025 im Kanton Aargau neu berechnet. Das hat der Grosse Rat am Dienstag beschlossen. Die Bemessungsgrundlage wird künftig eine Kombination aus Gewicht und Leistung sein. Es gibt jedoch keinen Öko-Tarif.
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Das Parlament hiess das entsprechende Verkehrssteuergesetz nach der zweiten Beratung mit 113 zu 20 Stimmen gut. Die Nein-Stimmen stammten aus der SVP-Fraktion.

Das Gesetz bringt nach 54 Jahren eine Abkehr von Berechnung der Steuer nach Hubraum («Steuer-PS»). Die neue Regelung der Verkehrssteuer gilt für Personenwagen, Motorräder, Nutzfahrzeuge sowie Wohnmobile und Kleinbusse. Derzeit werden Elektrofahrzeuge steuerlich bevorzugt.

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Diese Berechnung ist nach Ansicht der Mehrheit des Parlaments und des Regierungsrats nicht mehr zeitgemäss. Die SVP unterlag klar mit dem Antrag, die Vorlage an den Regierungsrat zurückzuweisen. FDP und Mitte stellten sich hinter die Revision. Auch SP, Grüne und GLP stützten die Vorlage, jedoch aus «pragmatischen Gründen», wie es hiess.

Gleich viel Geld in der Kantonskasse

Der Kanton wird wegen der Umgestaltung der Verkehrssteuer unter dem Strich gleich viel Geld einnehmen. Besitzer von grösseren Familienautos und von Fahrzeugen des Gewerbes müssen tendenziell etwas mehr bezahlen.

Es handle sich um eine Benutzungssteuer für die Strasse, sagte Baudirektor Stephan Attiger (FDP). Es sei keine Lenkungsabgabe wie die Mineralölsteuer. Der Aargau brauche eine als «gerecht» empfundene Steuer. Gewicht und Leistung seien echte Kriterien. Schwere Fahrzeuge mit grosser Leistung würden in Zukunft teurer.

(sda)

veröffentlicht: 25. Juni 2024 15:06
aktualisiert: 25. Juni 2024 15:06
Quelle: ArgoviaToday

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