Zu wenig Fürsorge und Platz: Bauer wegen mehrfacher Tierquälerei verurteilt
Während einer Kontrolle durch den Kantonalen Veterinärdienst im Januar dieses Jahres auf einer Weide im Fricktal wurde ein lammendes Mutterschaf festgestellt. Während der Winterfütterungsperiode zwischen dem 1. November und dem 30. April müssen Schafe vor der Geburt allerdings eingestallt werden. Dazu müssen Auen in den ersten beiden Wochen nach der Geburt jederzeit ein Zugang zu einer Unterkunft ermöglicht werden.
Nachgeburt nicht vollständig ausgeschieden
Zum Zeitpunkt der Kontrolle im Januar 2024 hing der Aue noch die Nachgeburt aus der Vagina. Dabei ist es wichtig, dass nach der Geburt das Lamm und die Mutter sich nicht selbst überlassen werden, denn die Aue sollte ein bis zwei Stunden später die Nachgeburt ausscheiden. Wenn diese nicht vollständig ausgestossen wird, besteht die Gefahr, dass das Tier an einer Sepsis stirbt.
Der Veterinärdienst stellte bei seiner Kontrolle weiter fest, dass die den Tieren zur Verfügung stehenden Unterstände viel zu klein sind. Der Witterungsschutz für die 30 Auen und sechs Jungtiere war mit gesamthaft 13,07 Quadratmetern zu klein. Die benötigte Fläche bei der Anzahl liegt bei 16,08 Quadratmetern.
Zu wenig Platz für die Tiere
Dazu waren die Liegeflächen wegen der extremen Witterungen in den Tagen zuvor massiv versumpft, nicht eingestreut und das Wasser stand auf der Weide. Die Tiere hatten somit keine Möglichkeit, sich im Trockenen hinzulegen. Bei Kälte und Nässe muss der Bauer oder die Landwirtin dafür sorgen, dass alle Tiere gleichzeitig liegen können. Es muss zudem windgeschützt und ausreichend trocken sein, sodass den Schafen und Lämmern keine Wärme entzogen wird. Ansonsten kann es passieren, dass sich die Tiere nicht mehr hinlegen, was zu Erschöpfung führen kann. Dazu hatte das neugeborene Lamm keinen trockenen Unterstand, obwohl die Weide nass und morastig war.
Laut Strafbefehl der Aargauer Staatsanwaltschaft ist der Beschuldigte «der vorgeschriebenen Fürsorgepflicht durch Vernachlässigung nicht nachgekommen». Er habe dadurch in Kauf genommen, dass die Aue und das neugeborene Lamm ohne die vorgeschriebene Schutzvorkehrung verbleiben und unnötig leiden.
Keine Besserung bei Nachkontrolle
Drei Tage später kam der Veterinärdienst zur Nachkontrolle ins Fricktal. Auf der Weide wurden 27 Auen und sechs Jungtiere angetroffen. Obwohl bei der ersten Kontrolle ausführlich die Bedingungen und der Witterungsschutz erläutert worden waren, sind die Mängel nicht ausreichend behoben worden. Zwar wurde die Weide verlegt, aber bei der Nachkontrolle konnte lediglich der Brückenwagen als Unterstand festgestellt werden. Dieser wies aber mit 6,5 Quadratmetern eine viel zu kleine Fläche auf. Bei dem Tierbestand wären 15,3 Quadratmeter nötig gewesen.
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Nun wurde der Beschuldigte per Strafbefehl wegen mehrfacher Tierquälerei zu einer unbedingten Geldstrafe von 9000 Franken verurteilt. Dazu kommen Polizeikosten in Höhe von 173 Franken. Das Urteil wird im Strafregister eingetragen. Ob der Beschuldigte weiterhin Tiere halten darf, geht aus dem Strafbefehl nicht hervor.