Aargau/Solothurn

Naveen Hofstetter bleibt SVP-Kandidat für den Grossen Rat – trotz Verurteilung

wegen Rassendiskriminierung

Naveen Hofstetter bleibt SVP-Kandidat für den Grossen Rat – trotz Verurteilung

10.06.2024, 10:43 Uhr
· Online seit 10.06.2024, 10:31 Uhr
Vor knapp einer Woche hat das Bundesgericht eine Beschwerde von Naveen Hofstetter abgewiesen – damit wurde der SVP-Politiker aus Rothrist letztinstanzlich wegen Rassendiskriminierung verurteilt. Dennoch hat seine Bezirkspartei entschieden, dass Hofstetter im Herbst auf ihrer Liste für den Grossen Rat kandidieren darf.
Fabian Hägler / Aargauer Zeitung
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«Die Geschäftsleitung der SVP-Bezirkspartei Zofingen hat anlässlich einer einberufenen Sitzung entschieden, dass Naveen Hofstetter auch nach dem Entscheid des Bundesgerichts als Grossrat für die Wahlen im Herbst auf der SVP-Kandidatenliste verbleiben darf.» Dies schreibt die Bezirkspartei am Montag in einer Medienmitteilung zum Fall des Politikers, der letztinstanzlich wegen Rassendiskriminierung verurteilt wurde.

Die Geschäftsleitung begründet ihren Entschluss gemäss Mitteilung damit, «dass die SVP-Basis Naveen Hofstetter im Wissen um seine Verurteilung vor dem Bezirks - und Obergericht ohne Einwendungen anlässlich der Nominationsversammlung nominiert hat». Weiter sei die Geschäftsleitung der Ansicht, dass für die SVP als Volkspartei die Meinungsfreiheit in einer Demokratie und in der Schweiz ein hohes Gut sei. Deshalb solle das Volk entscheiden, «ob Naveen Hofstetter als Grossrat wählbar ist oder nicht».

Quelle: Tele M1

Geschäftsleitung entschied einstimmig

Christian Glur, Grossrat und Präsident der SVP Bezirk Zofingen, sagt auf Anfrage, der Entscheid in der Geschäftsleitung sei einstimmig gefallen. «Wir haben uns am Samstagmorgen bei mir auf dem Bauernhof zur Aussprache getroffen und dabei auch Naveen Hofstetter nochmals angehört», berichtet er. Schliesslich seien die fünf Geschäftsleitungs-Mitglieder, die auch schon den Wahlvorschlag mit Hofstetter zuhanden der Nominationsverhandlung Ende April erarbeitet hatten, zum Schluss gekommen, den Rothrister auf der Liste zu belassen.

«Es war mir wichtig, diese Frage rasch zu klären, deshalb haben wir die Sitzung bereits wenige Tage nach dem Urteil durchgeführt», sagt Glur weiter. Er habe im Vorfeld aus der SVP-Basis unterschiedliche Rückmeldungen erhalten, sowohl von Leuten, die Hofstetter nicht auf der Liste wollten, als auch von Personen, die ihn als Grossratskandidaten sahen. «Wie wir auch immer entschieden hätten, alle wären nie zufrieden gewesen», bilanziert Glur.

Keine Weisung der Kantonalpartei

Eine Weisung oder Einflussnahme durch die Kantonalpartei habe es nicht gegeben, der Entscheid sei der Bezirkspartei überlassen worden, erklärt Glur auf Nachfrage. «Es gibt von der Kantonalpartei keine Regelung, dass ein verurteilter Kandidat nicht antreten darf», sagte Andreas Glarner, Präsident der SVP Aargau, letzte Woche auf Nachfrage der AZ

Hofstetter selber sagte kurz nach dem Bundesgerichtsurteil bei SRF, er ziehe sich nicht zurück, es gebe auch rechtskräftig verurteilte Nationalräte. Er werde an seiner Kandidatur festhalten, letztlich solle der Bürger entscheiden, ob er gewählt werde, hält Hofstetter fest. «Ich habe eine Grenze überschritten, aber der Fall ist erledigt und ich glaube nicht, dass dies einen grossen Einfluss haben wird», sagte er weiter.

veröffentlicht: 10. Juni 2024 10:31
aktualisiert: 10. Juni 2024 10:43
Quelle: ArgoviaToday

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