Aargau/Solothurn
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Beim Grenzübergang Koblenz kontrolliert: Mann wird mit Radar-Warn-App auf dem Handy am Zoll erwischt

Strafbefehl

Schweizer wird mit Radar-Warn-App auf dem Handy erwischt

08.10.2024, 07:23 Uhr
· Online seit 08.10.2024, 07:22 Uhr
Ein 31-jähriger Schweizer, wohnhaft im Kanton Freiburg, ist im Juni 2024 bei der Einreise in die Schweiz am Grenzübergang Koblenz kontrolliert worden. Dabei stellten die Beamten fest, dass der Mann eine Radar-Warn-App auf seinem Smartphone installiert hatte. Das wird jetzt teuer.
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Die Rückreise in die Schweiz hatte sich ein 31-jähriger Mann aus dem Kanton Freiburg anders vorgestellt. Als er Ende Juni 2024 den Grenzübergang Koblenz passieren wollte, wurde er von den Beamten kontrolliert. Dabei stellten sie fest, dass der Schweizer auf seinem Smartphone, welches in der Mittelkonsole seines Autos deponiert war, eine Radar-Warn-App installiert hatte. Dazu war das Gerät zu dem Zeitpunkt in Betrieb, wie es in einem Strafbefehl der Aargauer Staatsanwaltschaft heisst.

Jetzt muss der Schweizer zahlen

Obwohl der Schweizer wusste, dass er keine Radar-Warn-App nutzen sollte, machte er es trotzdem. Nun wurde er wegen verbotenen Umgangs mit Vorrichtungen zur Warnung vor Verkehrskontrollen zu einer Busse von 500 Franken verurteilt. Dazu kommen Strafbefehlsgebühren in der Höhe von 500 Franken, die er auch bezahlen muss.

Erst kürzlich wurden drei Aargauer aus der Region Baden verurteilt, weil sie über Amazon Radarwarngeräte bestellt hatten. Die Geräte von der Marke «Ooono Co-Driver No2» kamen allerdings nie bei ihnen zu Hause an. Der Zoll hatte die Pakete abgefangen und konfisziert.

Blitzer-Warngeräte und -Apps sind in der Schweiz verboten

In der Schweiz und in vielen anderen europäischen Ländern ist die Nutzung solcher Geräte verboten. Damit haben die drei Aargauer gegen das Strassenverkehrsgesetz durch Warnung vor Verkehrskontrollen verstossen. Zudem gilt ein Einfuhrverbot solcher Geräte.

Die drei Aargauer haben je eine Busse in der Höhe von 1000 Franken erhalten. Dazu kommen Strafbefehlsgebühren von 600 Franken. Die Geräte wurden, nachdem die Strafbefehle rechtsgültig geworden sind, vom Zoll vernichtet.

veröffentlicht: 8. Oktober 2024 07:22
aktualisiert: 8. Oktober 2024 07:23
Quelle: ArgoviaToday

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