Quelle: Bundeshaus-Redaktion
Worum geht es bei EFAS?
Ambulante Gesundheitsleistungen tragen heute vollständig die Krankenkassen, an stationären und Pflegekosten beteiligen sich auch die Kantone. Als ambulant wird beispielsweise ein kurzer Arztbesuch bezeichnet, als stationär ein Spitalaufenthalt mit mindestens einer Übernachtung. In Zukunft sollen für alle Leistungen der gleiche Kosten-Verteilschlüssel gelten, sprich eine einheitliche Finanzierung (EFAS):
HEUTE | Ambulant | Stationär | Pflege |
Krankenkassen | 100 % | 45 % | 54 % |
Kantone | 0 % | 55 % | 46 % |
MIT EFAS | Ambulant | Stationär | Pflege |
Krankenkassen | 73 % | 73 % | 73 % |
Kantone | 27 % | 27 % | 27 % |
Die Gewerkschaften um den VPOD haben gegen die Vorlage das Referendum ergriffen.
Argumente für EFAS
Das Ja-Lager verspricht sich mit der Vorlage eine Entlastung der Prämienzahlenden. Dies deshalb, weil immer mehr Leistungen ambulant erbracht und sich daran neu auch die Kantone (Steuerzahlende) beteiligen würden. EFAS senke die Kosten im Gesundheitswesen gesamthaft, denn wegen des fixen Verteilschlüssels gebe es weniger finanzielle Einzelinteressen.
Argumente gegen EFAS
Laut den Gegnerinnen und Gegnern droht ein Prämienanstieg. Der Grund: Die Krankenkassen müssten mit einer Kostenbeteiligung von 73 % verstärkt die Langzeitpflege finanzieren. Zumal die Langzeitpflege ein wachsender Kostenfaktor sei. Entstehender Spardruck würde die Arbeitsbedingungen des Gesundheitspersonals verschlechtern.
Parolenspiegel
Ja: SVP, FDP, Die Mitte, GLP, Gesundheitsverbände
Nein: SP, Gewerkschaften
Stimmfreigabe: Grüne