Schweiz

Migros-Diebin klaut monatelang beim Self-Checkout im Kanton Zürich

Kanton Zürich

Migros-Diebin klaut monatelang beim Self-Checkout

16.09.2024, 08:20 Uhr
· Online seit 15.09.2024, 13:48 Uhr
Waren beim Einkaufen selbst scannen zu können, ist praktisch. Es eröffnet aber auch einige Möglichkeiten zum Diebstahl. Das zeigt der Fall einer Frau, die sich über Wochen in Zürcher Migros-Filialen bediente.
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Eine knapp 50-jährige Deutsche, die in der Schweiz lebt, nutzte über mehrere Monate hinweg das Self-Scanning in Zürcher Migros-Filialen, um zahlreiche Diebstähle zu begehen. Zwischen Juli und Oktober 2023 klaute sie regelmässig an verschiedenen Standorten, namentlich in Dielsdorf, Oberglatt und Zürich. Sie verwendete zwei Methoden, um Waren im Wert von mehreren hundert Franken zu stehlen.

Zwei Maschen für den Self-Scanning-Klau

In einigen Fällen scannte die Frau die Artikel mit der «Subito-Go-App», stornierte jedoch vor Abschluss des Bezahlvorgangs eine Reihe von Produkten und bezahlte nur einen geringen Teil davon. In anderen Fällen scannte sie die Waren und brach den Bezahlvorgang einfach ab, bevor sie das Geschäft verliess.

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Die Diebstahl-Serie begann laut Bericht des «Unterländers» im Juli des vergangenen Jahres im Zürcher Seefeld. In der dortigen Migros scannte sie Waren im Wert von 64 Franken, unterbrach den Bezahlvorgang aber, als sie den Laden verliess. Ähnliche Taten folgten in Oberglatt, wo sie beispielsweise Waren im Wert von 253 Franken scannte, aber nur 29 Franken bezahlte.

Im Laufe der Monate steigerte sich die Dreistigkeit der Frau. Besonders auffällig war ein Vorfall in Dielsdorf, wo sie im Oktober Waren im Wert von 474 Franken scannte, den Bezahlvorgang jedoch komplett abbrach. Noch am selben Tag scannte sie in Oberglatt Produkte im Wert von 85 Franken, bezahlte aber am Ende nur 3 Franken. Weitere Diebstähle folgten, bei denen sie jeweils nur einen Bruchteil der gescannten Waren bezahlte oder den Bezahlvorgang vorzeitig abbrach.

Busse von 3500 Franken

Insgesamt erstreckten sich die Diebstähle über drei Monate. Als der Fall entdeckt wurde, führte dies zu einem Strafverfahren, das kürzlich abgeschlossen wurde. Die Frau wurde wegen Diebstahls zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 170 Franken verurteilt.

Diese Strafe muss die Frau vorläufig nicht bezahlen, wie der «Zürcher Unterländer» weiter schreibt. Fällig werden allerdings eine Busse von 3500 Franken sowie Verfahrenskosten in der Höhe von 800 Franken. Was mit den gestohlenen Waren geschah, wird im betreffenden Strafbefehl nicht erwähnt.

(osc)

veröffentlicht: 15. September 2024 13:48
aktualisiert: 16. September 2024 08:20
Quelle: ZüriToday

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