Schweiz

Problematisch: Mord soll nicht mehr verjähren, jetzt gibt es Kritik von Forensiker Josef Sachs

Problematisch

Mord soll nicht mehr verjähren – prominenter Forensiker übt Kritik

· Online seit 15.10.2024, 10:29 Uhr
Die zuständige Kommission des Ständerats will, dass Mord nicht mehr verjährt. Während der Aargauer SVP-Nationalrat Alois Huber die Änderung unterstützt, warnt der renommierte Gerichtspsychiater Josef Sachs vor den möglichen Problemen bei der juristischen Beurteilung alter Fälle.

Quelle: Tele M1

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Mord soll nicht mehr verjähren. Das fordert die zuständige Kommission des Ständerats, denn durch moderne DNA-Analysen könnten heute auch Straftäter überführt werden, deren Taten viele Jahre zurückliegen. Momentan verjährt ein Mord nach 30 Jahren, doch das soll sich ändern. Eine Entscheidung, die laut dem bekannten Aargauer Forensiker Josef Sachs sehr heikel ist.

Mann in Koblenz erschossen – bleibt der Täter straffrei?

Ein Beispiel aus dem Aargau: Im November 2009 wurde der 63-jährige Frührentner Karl Dittmann auf einer Brücke in Koblenz erschossen. Die Polizei hat, Stand heute, noch 15 Jahre Zeit, seinen Mörder zu überführen, ansonsten geht dieser straffrei aus. Für viele Angehörige unvorstellbar. Doch Josef Sachs will an der bestehenden Regelung festhalten: «Die meisten Morde werden aufgeklärt, weit über 90 Prozent. Die wenigen, die nicht aufgeklärt werden, bleiben auch nach 30 Jahren ungelöst. Es handelt sich um eine Rarität.»

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Aargauer Nationalrat: «Die Angehörigen haben es verdient»

Trotz jahrelanger intensiver Ermittlungen und der Auswertung zahlreicher Spuren ist es der Kantonspolizei Aargau im Mordfall Koblenz bislang nicht gelungen, den Täter zu finden. Obwohl das Strafverfahren inzwischen sistiert ist, besteht weiterhin die Möglichkeit, den Fall noch zu klären. Aus diesem Grund fordert SVP-Nationalrat Alois Huber, dass Mord künftig unverjährbar wird. «Die Angehörigen haben es verdient. Stellen Sie sich vor, sie treffen ihn und nach 35 Jahren wird er nicht zur Rechenschaft gezogen. Mord ist für mich unverjährbar», so Huber.

Was ist Mord? Und was nicht?

Gerichtspsychiater Josef Sachs sieht in der Praxis jedoch Probleme bei der juristischen Beurteilung von Taten, die länger als 30 Jahre zurückliegen. «Nach dieser Zeit kann man oft nicht mehr sagen, wie die Tat genau abgelaufen ist und was das Motiv war. Eine Beurteilung nach so langer Zeit ist sehr schwierig. Nach über 30 Jahren kann man oft nicht mehr feststellen, ob es sich tatsächlich um Mord handelt.»

Zudem weist Sachs darauf hin, dass es als ungerecht empfunden werden könnte, wenn ein Mord nicht verjährt, eine vorsätzliche Tötung aber schon. Die Entscheidung liegt nun beim gesamten Ständerat. Sollte die Verjährungsfrist abgeschafft werden, gäbe es im ungelösten Aargauer Mordfall keine Deadline mehr für die Ermittlungen.

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(red.)

veröffentlicht: 15. Oktober 2024 10:29
aktualisiert: 15. Oktober 2024 10:29
Quelle: ArgoviaToday

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