Nach Ablauf der Referendumsfrist für die im Grossen Rat beschlossene Gesetzesrevision habe der Regierungsrat das revidierte Gesetz und die Verordnung per 1. Juli in Kraft gesetzt. Das teilte die Staatskanzlei Aargau mit.
Keine Ermächtigung für Hallwilersee-Ranger
Ein grosser Punkt der Revision betrifft auch die Verordnung über das Ordnungsbussenverfahren (OBVV). So dürfen neu auch Angestellte von Kanton und Gemeinden unter bestimmten Voraussetzungen gewisse Ordnungsbussen erheben. Die Hallwilersee-Ranger fallen aber nicht in diese Kategorie, wie Regierungsrat Dieter Egli gegenüber ArgoviaToday verlauten lässt. «Jemand, der Ordnungsbussen verteilt, muss beim Kanton oder bei einer Gemeinde angestellt sein und dort auch offiziell in die Pflicht genommen werden», erklärt er am Telefon. Die Ranger sind aktuell aber noch als Verein organisiert und nicht bei der Gemeinde angestellt.
Littering-Bussen bleiben hoch
Man habe sich mit den Gemeinden kurzgeschlossen, sagt Dieter Egli. Der Vorsteher des Departements des Innern DVI und seine Regierungsratskollegen wollten die im Aargau mit 300 Franken vergleichsweise hohen Ordnungsbussen ursprünglich senken. «Vor allem bei kleinen Vergehen, zum Beispiel wenn man einen Zigarettenstummel liegen lässt, hätte der Regierungsrat 300 Franken für nicht praxisgerecht gehalten», so Egli. Die Konsultation bei den Gemeinden habe aber ergeben, dass diese am hohen Betrag festhalten möchten. Kleinere Beträge würden nicht dieselbe abschreckende Wirkung erzielen. Für den Regierungsrat sei daher keine Anpassung angezeigt.
(sda/sfr)