Im Kanton Aargau gelten ab dem 1. Mai neue Bestimmungen rund um die Schifffahrt. So sind Segelschiffe mit Foils – das sind flügelähnliche Vorrichtungen, die den Rumpf ab einer gewissen Geschwindigkeit aus dem Wasser heben – neu auf dem Hallwilersee zugelassen. Ausnahme ist die innere Uferzone (150 Meter ab dem Uferrand), dort bleiben sie verboten. Weiterhin nicht erlaubt bleiben motorisierte Tragflügelboote, dafür sind Segelbretter mit Foils auf dem See ausserhalb der inneren Uferzone neu erlaubt. Die neue Regelung sei mit dem Kanton Luzern abgesprochen, heisst es in einer Mitteilung.
Der Kanton erhält auch immer wieder Anfragen für die Verwendung von Drohnen, Modellflugzeugen oder anderen unbemannten zivilen Luftfahrzeugen. Diese sind über Aargauer Gewässern grundsätzlich verboten. Da es jedoch meist um einen kurzen Überflug kleinerer Gewässer geht, werden die Regeln etwas gelockert. Das pauschale Verbot wird aufgehoben, stattdessen wurden anhand der Schifffahrtsverordnung sensible Gebiete definiert, über denen Drohnen und andere Fluggeräte weiterhin tabu bleiben.
Ein Rennen von Drohnen, Modellschiffen oder Modellflugzeugen ist grundsätzlich auf und über allen Gewässern verboten.