Der Würenlinger Gemeinderat informiert die Einwenderparteien und die Bauherrschaft am Samstag darüber, dass er das Baugesuch ablehnt. Wie die «Aargauer Zeitung» schreibt, begründet er den Entscheid damit, dass das Bauvorhaben in der Wohn- und Arbeitszone liegt, in welcher nur nicht störende und mässig störende Betriebe zulässig seien. Offenbar fällt ein Restaurant von McDonald's nicht in diese Kategorie. Die Prüfung des Projekts habe gezeigt, dass dieses nicht mit der Bau- und Nutzungsordnung der Gemeinde Würenlingen vereinbar ist.
McDonald's wollte einen fast fünf Millionen Franken teuren, dreigeschossigen Neubau gegenüber der Shell-Tankstelle in Station Siggenthal realisieren. Laut der «Aargauer Zeitung» regte sich grossen Widerstand gegen das Projekt. Mehr als 60 Einwendungen seien eingegangen, über 600 Personen unterstützten eine Unterschriftensammlung auf petitio.ch.
McDonald's könnte diesen Entscheid innert 30 Tagen in Form einer schriftlichen Beschwerde an den Aargauer Regierungsrat anfechten. Ob McDonald’s Suisse Development Sàrl mit Sitz in Crissier VD von diesem Recht Gebrauch macht, ist aber noch nicht bekannt. Auf Anfrage der «Aargauer Zeitung» hält sich die Fast-Food-Kette bedeckt. Das Unternehmen habe den Entscheid des Würenlinger Gemeinderats und dessen Begründung ebenfalls erst am Samstag erhalten.
(ova)