Pünktlich zum Herbst gehören beschlagene Scheiben beim Einstieg ins Auto dazu. Beinahe vor jeder Fahrt ins Geschäft oder abends wieder nach Hause musst du vor der Abfahrt freie Sicht erst einmal erkämpfen. Wer das vergisst und mit beschlagenen Scheiben auf der Strasse erwischt wird, muss tief in die Tasche greifen.
Genau das musste ein 73-jähriger Rentner aus der Region Brugg am eigenen Leib erfahren. Allerdings war er nicht im Herbst, sondern an einem Augustabend mit seinem Fahrzeug in Brugg unterwegs. Allerdings waren sämtliche Scheiben beschlagen. So fuhr er auf der Aarauerstrasse in Richtung Bahnhof, als er mit seinem Fahrstil einer Patrouille der Kantonspolizei Aargau auffiel. Laut eines Strafbefehls der Aargauer Staatsanwaltschaft fuhr er sehr langsam, machte einen starken Schwenker nach links, als er den Bahnhof in Brugg passierte, fuhr mehrere Meter auf der Sicherheitslinie, korrigierte anschliessend nach rechts und touchierte dabei den Randstein.
Erst Lichthupe und Sirene können den Mann stoppen
Weil der Aargauer wegen der Sichtbehinderung nichts sehen konnte, reagierte er auch nicht auf das «Stopp Polizei» der Kapo-Patrouille. Erst die Lichthupe und auch das Einschalten der Sirene bemerkte der Mann die Polizei und hielt schliesslich sein Auto an.
Nun wurde er wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln zu einer bedingten Geldstrafe von 1200 Franken verurteilt. Dies aufgeschoben bei einer Probezeit von zwei Jahren. Hinzu kommen eine Busse in der Höhe von 300 Franken und Gebühren von 851.50 Franken. Insgesamt muss der Senior einen Betrag von 1151,50 Franken bezahlen. Das Urteil wird in seinem Strafregister eingetragen.