Wegen mehrfacher sexueller Handlung mit einem Kind musste sich ein 83-Jähriger vor dem Bezirksgericht Baden verantworten. Ihm wird, laut «Aargauer Zeitung», vorgeworfen, die heute 14-jährige Nachbarin zwischen August 2019 und Februar 2021 sexuell belästigt zu haben.
Dass er ihren nackten Po berührt und sie im Vaginalbereich gestreichelt habe, stritt er ab. Falls seine Hand vom Rücken aus tiefer gewandert sei, dann aus Versehen. «Sie war ein Schätzeli, ich habe nur chli mit ihr gschmüselet», sagte er. Warum die Nachbarin das anders darstellt, könne er sich nicht erklären. Er bestritt nicht, dass sie ihm manchmal einen Kuss auf den Mund gegeben habe. «Aber falls sie das nicht gewollt hätte, hätte sie auch Nein sagen können.»
Der Richter verurteilte den Rentner zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 530 Franken und einer Busse von 2500 Franken bei einer zweijährigen Probezeit. Der Nachbarin muss er 490,80 Franken Schadenersatz sowie eine Genugtuung von 1500 Franken bezahlen.
(Aargauer Zeitung)