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Freiamt: Ehepaar geht sich gegenseitig tätlich an – beide verurteilt

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Ehepaar geht sich gegenseitig tätlich an – beide verurteilt

· Online seit 01.09.2024, 13:02 Uhr
Anfang Mai 2024 ist es im Freiamt im Kanton Aargau zu einem Streit zwischen einem Ehepaar gekommen. Waren zu Beginn noch Beleidigungen, sind auch Tätlichkeiten dazugekommen. Nun wurde die Frau und der Mann per Strafbefehl verurteilt.
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An einem Sonntagabend Anfang Mai 2024 kam es zwischen einem Ehepaar aus dem Freiamt zu einem Streit. Was mit Beleidigungen begann, endete mit Tätlichkeiten sowie zwei Verurteilungen. Wie es in einem Strafbefehl der Aargauer Staatsanwaltschaft heisst, war es nicht das erste Mal, dass sich die Frau und der Mann heftig stritten. In den sechs Monaten zuvor sei es immer wieder zu Tätlichkeiten seitens der Frau sowie des Mannes gekommen. Sie wurde dabei an den Haaren gezogen und hatte blaue Flecken. Er wurde im Gesicht geschlagen.

Schon gewusst?
Fakten zur Häuslichen Gewalt im Aargau
Im Jahr 2023 gab es im Kanton Aargau 2550 Polizeiberichte betreffend häuslicher Gewalt. Das waren 9 Prozent mehr als im Vorjahr.
Laut der Anlaufstelle gegen häusliche Gewalt ist bei 80 Prozent der Fälle der Mann der Täter.
Die Suchtprävention Aargau geht davon aus, dass 10 bis 30 Prozent der Kinder und Jugendlichen im Verlauf ihres Lebens häusliche Gewalt miterleben müssen.
Gewaltbetroffene Personen leiden nicht selten unter gesundheitlichen Folgen wie Verletzungen, psychischen und chronischen Gesundheitsproblemen sowie selbstgefährdenden «Überlebensstrategien» wie beispielsweise Suchtmittelgebrauch.
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Ein solcher Streit fand dann eben erneut am besagten Sonntagabend statt. Der heute 47-jährige Mann und seine 49-jährige Ehefrau beleidigten sich zuerst gegenseitig. In der Folge packte er seine Frau an den Armen und zog sie an den Beinen, als sie auf dem Bett lag. Laut Strafbefehl trug die 49-Jährige auch hierbei blaue Flecken am Oberarm davon. Die Frau hingegen schlug ihrem Ehemann mit offener Hand gegen das Gesicht und den Kopf. Er blieb dabei unverletzt.

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Durch Drittpersonen wurde die Polizei auf den erneuten Vorfall aufmerksam, weshalb die Eheleute zur Anzeige gebracht wurden. Im Juli verurteilte die Staatsanwaltschaft jetzt beide wegen wiederholter Tätlichkeit per Strafbefehl. Der Mann muss eine Busse in der Höhe von 500 Franken bezahlen. Hinzu kommen Gebühren von 500 Franken sowie Polizeikosten von gut 25 Franken. Die Frau erhielt eine Busse von 200 Franken, auch hier fallen zusätzlich noch Gebühren in der Höhe von 400 Franken an.

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veröffentlicht: 1. September 2024 13:02
aktualisiert: 1. September 2024 13:02
Quelle: ArgoviaToday

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