Ein 45-jähriger Mann, wohnhaft im Bezirk Lenzburg, hat im Mai 2024 eine Spielzeugpistole bei dem chinesischen Online-Händler Temu bestellt. Diese Fake-Waffe soll laut einem Strafbefehl der Aargauer Staatsanwaltschaft einer echten zum Verwechseln ähnlich ausgesehen haben. «Es handelt sich deshalb um eine Imitationswaffe gemäss Waffengesetz, da sie aufgrund ihres Aussehens mit einer echten Feuerwaffe verwechselt werden kann», heisst es.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht
Eine kurze Internet-Recherche hätte dem Aargauer wohl eine Menge Ärger erspart. Denn er hätte wohl herausgefunden haben können, dass er für die Einfuhr der Spielzeugpistole in die Schweiz eine Bewilligung braucht. Da er aber keine vorweisen konnte, wurde das Paket aus China rund zehn Tage später vom Zoll in Embrach abgefangen und sichergestellt.
Die Unwissenheit trifft den 45-Jährigen nun im Portemonnaie. Er wurde per Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe von 3000 Franken verurteilt. Dies aufgeschoben bei einer Probezeit von zwei Jahren. Dazu wurde er zu einer Busse in der Höhe von 700 Franken und zu Gebühren von 850 Franken verdonnert. Er muss also insgesamt 1550 Franken bezahlen.
Die sichergestellte Waffe wurde nach Rechtskraft des Strafbefehls von einer Fachstelle der Kantonspolizei Aargau vernichtet. Das Urteil wird im Strafregister eingetragen.