Aargau/Solothurn

Strassenverkehrsamt Aargau: Darf man Parkplätze reservieren?

«Strassi» erklärt

Was im Kampf um den Parkplatz erlaubt ist – und was nicht

· Online seit 27.08.2024, 04:45 Uhr
In einem Video auf Instagram erklärt das Aargauer Strassenverkehrsamt, was erlaubt ist und was nicht, wenn es darum geht, einen Parkplatz an einem viel befahrenen Ort zu ergattern. Spoiler: Ihn mit Gegenständen zu versperren, ist keine gute Idee.
Anzeige

Wer ab und zu mit dem Auto unterwegs ist, kennt die Problematik mit den Parkplätzen. Besonders an hochfrequentierten Orten zur «Rushhour» mag es einem wie eine Lotterie vorkommen, ob es noch einen freien Platz hat. Die Überlegung, einen freien Parkplatz mit einem Gegenstand zu reservieren, ist entsprechend nicht weit her geholt. Ob das jedoch eine gute Idee ist?

@stva_ag

Reservieren verboten! 🚫 In der Schweiz dürfen öffentliche Parkplätze nicht blockiert werden. Es gilt: "De Schnäller isch de Gschwinder"! 🏎️💨 #DarfIchDas #SchweizerRecht #DeSchnällerIschDeGschwinder #KeinReservieren #SchweizerParkordnung #Nötigung #ParkplatzTipp #StGB181 #AutofahrenSchweiz #ParkenRegeln #SchweizerGesetze #Verkehrsrecht #AutoLife

♬ Originalton - Strassenverkehrsamt Aargau

«Nein. Das geht natürlich nicht», erklärt Aline Hagenbuch vom Aargauer Strassenverkehrsamt im Video. Demzufolge ist es in der Schweiz nicht erlaubt, öffentliche Parkplätze zu reservieren, indem man sich selbst oder Gegenstände wie Pilonen auf das Parkfeld stellt. Hier gilt nämlich das einfache, aber manchmal harte Prinzip: «De schnäller isch de gschwinder», wie es weiter heisst. Wie es ausgehen kann, wenn das jemand nicht einsehen will, siehst du in diesem Video aus Texas.

Kämpfe um einen Parkplatz scheinen überall auf der Welt vorzukommen. Hier ein Beispiel aus China, wenn sich die Fronten verhärtet haben.

Zurück in die Schweiz. Zwar sei in keinem Gesetz explizit verankert, dass öffentliche Parkplätze nicht reserviert werden dürfen, jedoch: «Lässt sich anhand der relevanten Rechtsgrundlagen ableiten, dass Parkplätze dafür da sind, dass Autos darauf stehen und nicht Gegenstände oder Menschen», ergänzt Hagenbuch. Wer trotzdem einen öffentlichen Parkplatz reserviert, könne sich zudem je nach Dauer und Intensität der Nötigung schuldig machen. Das wiederum bringt oftmals eine Busse oder eine Geldstrafe mit sich.

veröffentlicht: 27. August 2024 04:45
aktualisiert: 27. August 2024 04:45
Quelle: ArgoviaToday

Anzeige

Mehr für dich

Anzeige
Anzeige
argoviatoday@chmedia.ch