Unterhaltung

Schleichen und nicht Blinken – 5 der nervigsten Verhaltensweisen auf der Strasse

Agressionsverursacher

Sechs der nervigsten Verhaltensweisen auf der Strasse

· Online seit 13.10.2024, 14:04 Uhr
Wie sagt man so schön: «Auf der Strasse funktionierts nur miteinander statt gegeneinander». Wirklich klappen tut das nicht immer. Hier eine Liste von nervigen Verhaltensweisen auf der Strasse und wie man es richtig machen würde. (Ohne Anspruch auf Vollständigkeit).
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Die Schleichenden auf der linken Spur

Man fährt auf der Autobahn und möchte gerne überholen. Es wäre einfach: Lücke finden, Kontrollblick, blinken, überholen, das ganze Schema noch einmal von vorne und dann zurück auf den rechten Fahrstreifen. Zu blöd nur, wenn jemand die linke Spur «belagert», nicht einmal in der erlaubten Höchstgeschwindigkeit unterwegs ist und dadurch das Überholmanöver zunichte macht.

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Unnötiges Linksfahren ist nicht nur nervig, sondern auch nicht erlaubt. Die Schweizer Verkehrsregelverordnung (VRV) besagt: «Auf Strassen mit mehreren Fahrstreifen in der gleichen Richtung ist der äusserste Streifen rechts zu benützen». Ausnahme: Wenn man eben überholen oder einspuren will, oder sich eine Kolonne bildet.

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Diejenigen, die einen mit Fernlicht blenden

Man ist in der Nacht unterwegs und weit und breit sind keine anderen Verkehrsteilnehmenden in Sicht. Doch plötzlich: Ein greller Blitz durchdringt die Dunkelheit. Jemand hat vergessen, die Fernlichter auszuschalten, und man weiss nicht mehr, wo die Strasse ist.

Das ist nicht nur nervig, sondern vor allem gefährlich. Darüber hinaus gibt es Bestimmungen, die den Umgang mit Scheinwerfern regeln. Die VRV besagt, dass die Fernlichter in folgenden Situationen auszuschalten sind: «Rechtzeitig vor dem Kreuzen mit anderen Strassenbenützern oder einer neben der Strasse entgegenkommenden Bahn» und «beim Hintereinanderfahren oder beim Rückwärtsfahren.»

Der TCS empfiehlt in einer solchen Situation die Augen einen Sekundenbruchteil zu schliessen und gegen den Strassenrand zu blicken, um sich vom Seitenstreifen führen zu lassen.

Die Parkplatz-«Hugger»

Einen Parkplatz zu finden, besonders in den Städten gleicht manchmal der Suche nach der berühmten Stecknadel im Heuhaufen. Man fährt hin und her und kreuz und quer, doch irgendwie scheint alles besetzt zu sein. Wenn dann auch noch jemand eine Parkfläche mit Gegenständen reserviert, die definitiv kein Auto sind, sind Wutausbrüche hinterm Steuer nicht ganz unverständlich. Dazu hat auch schon das Aargauer Strassenvekehrsamt ein Video gemacht:

@stva_ag

Reservieren verboten! 🚫 In der Schweiz dürfen öffentliche Parkplätze nicht blockiert werden. Es gilt: "De Schnäller isch de Gschwinder"! 🏎️💨 #DarfIchDas #SchweizerRecht #DeSchnällerIschDeGschwinder #KeinReservieren #SchweizerParkordnung #Nötigung #ParkplatzTipp #StGB181 #AutofahrenSchweiz #ParkenRegeln #SchweizerGesetze #Verkehrsrecht #AutoLife

♬ Originalton - Strassenverkehrsamt Aargau

Es ist also in der Schweiz nicht erlaubt, öffentliche Parkplätze zu reservieren, indem man sich selbst oder Gegenstände wie Pylonen auf das Parkfeld stellt. Hier gilt nämlich das einfache, aber manchmal harte Prinzip: «De schnäller isch de gschwinder».

Die Dichtauffahrenden

Du schaust in den Rückspiegel und kannst überprüfen, ob der Hintermann am Morgen Zahnseide benutzt hat? Zurecht gibt das ein mulmiges Gefühl, das dich da beschleicht. «Abstand bedeutet Sicherheit», schreibt das Bundesamt für Strassen (Astra) passend. Jeder und Jede sollte sich an die Zwei-Sekunden-Regel oder den halben Tachowert in Metern als Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug halten.

Die Nicht-Blinker

Vermutlich haben alle, die mit dem Auto unterwegs sind, während der Fahrstunden unzählige Male gehört, wann man blinken muss. Nicht immer bleibt das hängen. Kennst du die Situation, in der das Fahrzeug vor dir langsamer wird und du dich fragst: «Was passiert denn jetzt?», nur um dann zu sehen, dass es ohne zu blinken abbiegt? Besonders ärgerlich ist, wenn man vor dem Kreisel anhält, um dem Fahrzeug im Kreisel den Vortritt zu gewähren, nur um dann festzustellen, dass es ebenfalls ohne Blinken abbiegt, bevor es einen passiert. Man hätte eigentlich schon in den Kreisverkehr einfahren können – Anhalten für nichts!

Zurück zu den Fahrstunden: Was einem dort gepredigt wurde, stimmt natürlich auch. Im Schweizer Strassenverkehrsgesetz (SVG) heisst es, dass jede Richtungsänderung mit dem Richtungsanzeiger oder durch deutliche Handzeichen rechtzeitig bekannt zu geben ist. Namentlich gilt das für:

  • das Einspuren, Wechseln des Fahrstreifens und Abbiegen
  • das Überholen und das Wenden
  • das Einfügen eines Fahrzeuges in den Verkehr und das Anhalten am Strassenrand

Die Handytipper

Es reicht der «basic» gesunde Menschenverstand, um zu erkennen: «Während dem Fahren das Handy zu bedienen, ist weder in irgend einer Weise förderlich noch erlaubt». Nebst dem, dass es einfach unglaublich nervig sein kann, wenn jemand drei Sekunden an der grünen Ampel stehen bleibt oder vergisst Gas zu geben, kann es auch oftmals gefährlich werden.

Beispiele dafür gibt es genug. So wie bei der 23-jährigen Lenkerin, die vor kürzlich in Vordemwald auf die Gegenfahrbahn geraten und mit einem Fahrzeug kollidiert ist, weil sie aufs Handy geschaut hatte.

Welches Verhalten nervt dich am meisten im Verkehr? Schreib es uns in die Kommentare.

veröffentlicht: 13. Oktober 2024 14:04
aktualisiert: 13. Oktober 2024 14:04
Quelle: ArgoviaToday

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