Aargau/Solothurn

Verbraucherschutz: Mängel bei Kühlung, Spuckschutz und Allergendeklaration im Aargau

Verbraucherschutz

Grüsel-Statistik: Gute Noten für Badenfahrt, schlechte für Tierzuchten

22.05.2024, 11:57 Uhr
· Online seit 22.05.2024, 11:53 Uhr
Das Aargauer Amt für Verbraucherschutz hat im vergangenen Jahr 3140 Lebensmittelbetriebe kontrolliert, darunter Verpflegungsstände an der Badenfahrt. Der Anteil der Betriebe mit gutem Inspektionsergebnis betrug knapp zwei Drittel, wie der Kanton am Mittwoch mitteilte.
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Damit sei der Anteil im Vergleich zum Vorjahr um vier Prozent angestiegen, schreibt das Departement Gesundheit und Soziales (DGS). Wenn es Beschlagnahmungen von Lebensmitteln gab, seien diese in den meisten Fällen wegen Mängeln bei Reinigung und Kühlung veranlasst worden.

Kontrollen bei Frühstücksbuffets in der Aargauer Gastronomie ergaben eine gute mikrobiologische Qualität der 103 untersuchten Produkte. In rund 40 Prozent der kontrollierten Betriebe fehlte allerdings der Spuckschutz, den das Amt für Verbraucherschutz (AVS) zum Schutz der angebotenen Speisen forderte. Zudem hätten bei 30 Prozent der Betriebe die nötige Allergendeklaration gefehlt.

Gutes Zeugnis für Badenfahrt

Die vor der Badenfahrt durchgeführten Informationsveranstaltungen hätten das Inspektionsergebnis positiv beeinflusst, schreibt das AVS. Nur rund ein Fünftel der 219 am Volksfest überprüften Verpflegungsstände wiesen Mängel auf. Über eine Million Besucherinnen und Besucher hatten das nur alle 10 Jahre stattfindende Fest besucht.

Massnahmen bei Tierzuchten und Ausstellungen

Der Veterinärdienst hat 2023 Kontrollen bei Katzen-, Hunde- und Ziervogelzuchten durchgeführt. Insgesamt fünf Zuchten und Ausstellungen wurden kontrolliert, allesamt wiesen Mängel auf und es wurden Massnahmen wie Zucht- oder Ausstellungsverbote ausgesprochen. 

Unerlaubte Giftstoffe

Kontrollen gab es auch im Detailhandel. 15 Prozent der im letzten Jahr untersuchten Kräuter und Gewürze wiesen zu hohe Werte an Pestiziden auf, 27 von 53 überprüften Kosmetikartikel waren aufgrund unerlaubter Inhaltsstoffe nicht verkehrsfähig, wie das AVS schreibt.

Weiter seien die Abgabevorschriften für Pflanzenschutzmittel nicht überall eingehalten worden. In vier Gärtnereien und Gartencentern sei für 14 Produkte ein Verkaufsverbot ausgesprochen worden.

(sda/red.)

veröffentlicht: 22. Mai 2024 11:53
aktualisiert: 22. Mai 2024 11:57
Quelle: ArgoviaToday

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