Aargau/Solothurn

Vorbestrafter Aargauer klaut Samsung Galaxy und muss ins Gefängnis

Strafbefehl

Vorbestrafter Aargauer klaut Samsung Galaxy und muss ins Gefängnis

· Online seit 25.05.2024, 12:45 Uhr
Ein Aargauer hat letztes Jahr im Sommer ein Smartphone im Wert von über 700 Franken in einem Fachmarkt geklaut und ist dabei erwischt worden. Weil der Mann vorbestraft war, muss er nun ins Gefängnis.
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Der heute 39-jährige Aargauer ging im August 2023 in den besagten Fachmarkt für Elektronikartikel, schnappte sich das Samsung Galaxy S22 und verstaute es in seiner Tasche. Das Gerät hatte einen Neuwert in der Höhe von knapp 750 Franken.

Wie einem Strafbefehl der Aargauer Staatsanwaltschaft zu entnehmen ist, wurde er dabei erwischt, weshalb der Fachmarkt den Mann anzeigte. Nun wurde er wegen Diebstahls zu einer unbedingten Gefängnisstrafe von 60 Tagen verurteilt. Der Grund: Laut Strafbefehl ist der Mann mehrfach vorbestraft – «unter anderem sogar wegen einschlägiger Delikte». Die bisher verhängten Strafen scheinen dabei keine Wirkung gezeigt zu haben. Deshalb entschied sich die Staatsanwaltschaft gestützt auf die entsprechenden Gesetzesartikel für eine Freiheitsstrafe. Im Strafbefehl heisst es zudem weiter: «Mit derselben Begründung ist die Freiheitsstrafe unbedingt auszusprechen.»

Neben der 60-tägigen Gefängnisstrafe muss der 39-Jährige zudem die Gebühr für den Strafbefehl in der Höhe von 900 Franken sowie die Polizeikosten von knapp 50 Franken bezahlen.

veröffentlicht: 25. Mai 2024 12:45
aktualisiert: 25. Mai 2024 12:45
Quelle: ArgoviaToday

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